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Barmer Sozialwahl am 4. Oktober 2017: Mitwählen und mitbestimmen

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Über 51 Millionen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner haben bei der Sozialwahl am 31. Mai die Gelegenheit gehabt, die Zukunft der Renten– und Krankenversicherung für die nächsten sechs Jahre aktiv mitzugestalten. Die 7,5 Millionen Mitglieder der Barmer haben einen späteren Wahltermin und erhalten ihre Unterlagen am 1./2. September: 

Warum wählt die Barmer später?
Durch die von den Verwaltungsräten beider Kassen einstimmig beschlossene Fusion von Barmer GEK und Deutscher BKK entstand am 1. Januar 2017 die neue Barmer. Der Zusammenschluss beider Kassen hatte auch Auswirkungen auf die Sozialwahl 2017. Aufgrund gesetzlich vorgegebener Fristen im Wahlkalender der Sozialwahl hat die Bundeswahlbeauftragte den Wahltag für die Mitglieder der Barmer auf den 4. Oktober 2017 festgelegt.

Wann wird bei der Barmer gewählt?
Die Wählerinnen und Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen am 1./2. September 2017 zugestellt. Diese müssen bis zum 4. Oktober wieder angekreuzt bei der Barmer vorliegen. Es gilt der Tag des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempel.

Was wird bei der Barmer gewählt?
Bei der Sozialwahl wählen die Mitglieder der Barmer ihre Vertreter in den Verwaltungsrat.

Wer darf wählen?
Bei der Sozialwahl dürfen Mitglieder der Barmer wählen, die am 1. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle. Insgesamt sind 7,5 Millionen Mitglieder wahlberechtigt.

Wie kann ich mich über die Sozialwahl und Selbstverwaltung bei der informieren?
Barmer Mitglieder finden alle wichtigen Informationen unter www.sozialwahl.de. Zudem informiert die Barmer über ihre Hotline sowie online barrierefrei unter www.barmer.de/sozialwahl zu allen Fragen rund um die Sozialwahl.

Wann und wo wird das Wahlergebnis festgestellt?
Nach dem 4. Oktober 2017 beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses. Dabei wird nach dem Verhältniswahlrecht (d‘Hondtsches Höchstzahlverfahren) verfahren. Außerdem werden nur Listen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegeben gültigen Stimmen erhalten haben. Spätestens zwei Wochen nach Ende des Wahlgangs sind in der Regel alle Stimmen ausgezählt.