STANDORTinfo für Hessen

Digitale Lösungen für Versicherte und Vertragspartner

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Digitale Anwendungen werden in Zukunft eine größere Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen. In mehreren Gesetzgebungsverfahren wurde die Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Medizinversorgung gestärkt. Viele Angebote zur digitalen Gesundheitsversorgung bietet die Barmer ihren Versicherten und Partnern im Gesundheitswesen bereits jetzt an. Diese Anwendungen bieten echte Mehrwerte bei der Gesundheitsvorsorge, erleichtern die Kommunikation mit der Barmer und schaffen Transparenz. Den Versicherten helfen sie, mit ihren Versorgungsdaten in digitalen Anwendungen souverän und selbstbestimmt umzugehen. Für Leistungserbringer bedeuten digitale Lösungen vor allem weniger Bürokratie.

Guter Überblick mit dem Gesundheitsmanager

Mit der Barmer-App können Versicherte vieles von unterwegs oder vom Sofa aus erledigen. Der Gesundheitsmanager ist ein Bestandteil dieser App und bietet für die ganze Familie einen Überblick zu allen anstehenden Vorsorgeuntersuchungen und enthält natürlich auch eine Erinnerungsfunktion. Gleiches leistet diese Anwendung für die Planung von Impfungen. Außerdem können Versicherte direkt im Gesundheitsmanager ihr Zahnbonusheft pflegen. Der Gesundheitsmanager wurde im Juni 2019 eingeführt. Bereits jetzt nutzen mehr als 29.000 Barmer Kunden in Hessen diese Anwendung.

Neues Online-Verfahren für Pflegedienste

Verordnet ein Arzt häusliche Krankenpflege (HKP), dann kann der damit beauftragte Pflegedienst diese Verordnung digital bei der Barmer einreichen. „Mit unserem Online-Verfahren reduzieren wir den Arbeitsaufwand für die Pflegedienste. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Patientinnen und Pateinten. Außerdem beschleunigen wir damit den Genehmigungsprozess. Pflegedienste, die die Anträge auf digitalem Wege übermitteln, könnten innerhalb von 60 Minuten mit einer Entscheidung rechnen", erklärt Landesgeschäftsführer Martin Till die Vorzüge des neue Verfahrens. Durch die Digitalisierung ist es für die Pflegedienste einfacher Fristen einzuhalten. Denn der Tag der digitalen Übermittlung gilt als Eingangstag bei der Kasse. Grundsätzlich können alle ambulanten Pflegedienste an dem Online-Verfahren der Barmer teilnehmen. Voraussetzung ist die Nutzung einer Branchensoftware, die einen sicheren Datenaustausch mit der Plattform „oscare“ ermöglicht. Ob eine Software diese Anforderungen erfüllt, können die Pflegedienste bei ihrem jeweiligen Berufsverband erfahren. Alternativ kommt auch die Nutzung eines datensicheren Web-Portals infrage.