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Hessische Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz unterschrieben

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Wiesbaden (01.04.2016). Als erstes Bundesland wurde in Hessen jetzt die Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz (PrävG) von allen Beteiligten unterzeichnet.

"Wir setzen in Hessen traditionell auf Vorsorge, denn das Beste ist, erst gar nicht zu erkranken oder Krankheiten möglichst früh zu erkennen. Prävention wird bei uns groß geschrieben und deshalb haben wir heute als erstes Bundesland die Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz unterzeichnet", so der Hessische Gesundheitsminister, Stefan Grüttner. Das Präventionsgesetz des Bundes stärke die Grundlagen für eine bessere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Mit Hilfe des Gesetzes werden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen.
"Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt, nachdem die Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz unterzeichnet ist. Bei der Umsetzung wird die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die vom PrävG zugelassenen Spielräume im Sinne der Versicherten nutzen, um eine stärkere Fokussierung auf Prävention in Lebenswelten und für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu erreichen", sagte Claudia Ackermann, Leiterin der Landesvertretung Hessen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) für die GKV in Hessen.

Neue Plattform: Dialogforum Prävention

"Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Die Beteiligten der Landesrahmenvereinbarung setzen sich gemeinsam dafür ein, weitere Partner für Prävention und Gesundheitsförderung im Land Hessen zu gewinnen und die Reichweite ihrer Aktivitäten zu erweitern", so Grüttner weiter. Mit der hessischen Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz richten die Unterzeichner der Landesrahmenvereinbarung ihre Aktivitäten auf die in den Bundesrahmenempfehlungen festgelegten Ziele und Handlungsfelder entsprechend ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages aus. Darüber hinaus bilden die hessische Gesundheitszieleplanung, der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes, das Rahmenkonzept zur Umsetzung der medizinischen Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung der Deutschen Rentenversicherung und die in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie vereinbarten Arbeitsschutzziele neben den spezifischen Zielkatalogen der Lebensweltträger den Handlungsrahmen. Des Weiteren wird ein "Dialogforum Prävention" als ständige Plattform gebildet. Dieses hat insbesondere die Aufgaben über die Gesundheitsförderungs- und Präventionsprojekte und deren Ergebnisse zu berichten, deren Zielerreichung zu evaluieren und Ziele sowie Handlungsfelder weiterzuentwickeln. Auch sollen Impulse zu aktuellen und grundsätzlichen Entwicklungen in der Gesundheitsförderung in Hessen gegeben und Handlungsbedarfe in der Prävention identifiziert und Handlungsempfehlungen hierzu an die Beteiligten erfolgen.

Der Landesrahmenvereinbarung können zudem insbesondere die kommunalen Spitzenverbände beitreten. Auch besteht die Möglichkeit, Kooperationsvereinbarungen zwischen den Beteiligten zu schließen. Diese können sich auf einzelne Projekte beziehen oder Grundsätze zu Vorgehensweisen in bestimmten Lebenswelten beinhalten. Schließlich werden sich die Krankenkassen, die Träger der Renten- und Unfallversicherung sowie das Ministerium über das Leistungsspektrum von Kranken-, Renten- und Unfallversicherung der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der darauf Bezug nehmenden Förderung des Landes informieren und bei Bedarf die Träger von Lebenswelten über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten unterrichten. Vorgesehen ist auch die bedarfsbezogene Abstimmung etwa über Zuständigkeiten bei Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention. "Ich freue mich, dass wir diese Vereinbarung gemeinsam zeichnen konnten, weil es den Menschen in Hessen unmittelbar zu Gute kommen wird. Wir fördern die Gesundheit der hessischen Bürgerinnen und Bürger", so Grüttner abschließend.
Weiterführende Informationen:

Das Präventionsgesetz setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und ggf. die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden. In der Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen.

Die Rahmenvereinbarungen auf Landesebene zur Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie werden zwischen von den gesetzlichen Krankenkassen mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den in den Ländern zuständigen Stellen - in Hessen das Ministerium für Soziales und Integration - geschlossen. Diese treffen Festlegungen unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen, trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen und der regionalen Erfordernisse insbesondere über gemeinsam und einheitlich zu verfolgende Ziele und Handlungsfelder, die Koordinierung von Leistungen zwischen den Beteiligten, die einvernehmliche Klärung von Zuständigkeitsfragen, die Möglichkeiten der gegenseitigen Beauftragung der Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) X , die Zusammenarbeit mit den öffentlichen Gesundheitsdienst und den Trägern der örtlichen Jugendhilfe und die Mitwirkung weiterer für die Gesundheitsförderung und Prävention relevanter Einrichtungen und Organisationen.

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