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Die Barmer nimmt Stellung: Positionspapier zur Bundestagswahl 2017

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Am 24. September wird der neue Bundestag gewählt. Die Parteien haben sich hierzu im Bereich der Gesundheitspolitik positioniert. Aber welchen Anforderungen muss unser Gesundheitswesen gerecht werden? Und wie soll sich die Gesundheitsversorgung in den nächsten Jahren weiterentwickeln? Die Barmer hat ihre wichtigsten gesundheitspolitischen Positionen in einer Publikation zusammengefasst. Wir zeigen darin Herausforderungen auf, die es in der kommenden Legislaturperiode bundespolitisch zu gestalten gilt.

Cover des Positionspapiers

Versorgungsplanung

Ein Schwerpunkt der gesundheitspolitischen Gesetzgebung sollte auf der Stärkung von Koordination und Zusammenarbeit im Gesundheitswesen liegen. Zentrale Forderungen sind deshalb eine sektorübergreifend organisierte Versorgung und eine stärkere Nutzung der Potenziale von Digitalisierung und Telemedizin.

Digitalisierung

In der digitalen Welt muss die elektronische Patientenakte zügig eingeführt werden. Auf diagnostisch und therapeutisch relevante Informationen sollten Ärztinnen und Ärzte direkten Zugriff haben. Damit können beispielsweise mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten frühzeitig erkannt werden.

Versorgungsqualität

Wir wollen noch mehr Qualität in der medizinischen Versorgung. Den Krankenkassen sollte unter anderem mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, mit den Krankenhäusern direkt Verträge abzuschließen, in denen Qualitätsvorgaben verbindlich vereinbart werden.

Finanzverteilungssystem

Grundlegende Voraussetzungen für eine Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau sind eine stabile Finanzierungsgrundlage und faire Wettbewerbsbedingungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Hier besteht Handlungsbedarf. Denn der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich weist erhebliche Schwachstellen auf. Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen und erfordern eine schnellstmögliche Weiterentwicklung des Kassenfinanzausgleichs.

Einheitliche Aufsicht

Aktuell führt für bundesweite Kassen das Bundesversicherungsamt die Aufsicht, während die Sozialministerien der Länder für regional begrenzte Krankenkassen zuständig sind. Die Folge sind unterschiedliche Auffassungen der Bundes- und der Länderaufsichten bezüglich vieler Aspekte des Kassenhandelns.

Die Aufsicht über alle Belange des Haushalts und der Finanzen sollte deshalb für alle Krankenkassen auf der Bundesebene erfolgen, zumal auf dieser Ebene der Risikostrukturausgleich abgewickelt wird. Die Aufsicht über die Versorgungsverträge der Krankenkassen muss bei den Ländern liegen, da solche Entscheidungen auch stets mit dem Blick auf regionale Entwicklungen zu treffen sind.