Ärztin im Krankenhaus
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Krankenhäuser im Qualitätsvergleich

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat neue Qualitätsindikatoren beschlossen, die zukünftig für die Krankenhausplanung relevant sind (sogenannte planungsrelevante Qualitätsindikatoren). Sie sind Anfang Januar 2017 in Kraft getreten und werden schrittweise um verschiedene Indikatoren der stationären Leistungsbereiche erweitert.

Die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren sollen die Länder in die Lage versetzen, mindestens beurteilen zu können, ob ein Krankenhaus in einem Leistungsbereich bzw. in einer Abteilung eine im Vergleich mit anderen Krankenhäusern gute, durchschnittliche oder unzureichende Qualität aufweist.
„Für die Krankenhäuser kann das erhebliche Konsequenzen haben. Es geht um den Verbleib oder die Herausnahme einer Fachabteilung oder eines ganzen Krankenhauses aus dem Krankenhausplan“, erläutert Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg.

Erste Daten sind Mitte Mai zu liefern

Beim ersten Indikatorenset handelt es sich um Qualitätsindikatoren aus den Leistungsbereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie, die im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung erhoben werden. Die ersten Daten hierzu sind am 15. Mai 2017 zu liefern.

Bei statistisch auffälligen Ergebnissen werden ein stringentes Datenvalidierungsverfahren sowie gegebenenfalls eine Neuberechnung der Bewertungsergebnisse durchgeführt. Sofern das Krankenhaus statistisch auffällig bleibt, erhält es in einem neu geregelten Stellungnahmeverfahren ausführlich Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Nach abschließender Bewertung durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erfolgt eine Übermittlung der Auswertungsergebnisse an den G-BA, der diese sodann den Ländern und den Krankenkassen zur Verfügung stellt.

Die Übermittlung des ersten Berichts über einrichtungsbezogene Auswertungsergebnisse vom IQTIG an den G-BA bzw. sodann an die Länder wird nach Abschluss des ersten Datenerfassungsjahrs zum 1. September 2018 erfolgen.

Hintergrund

Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (KHSG) erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aller in Deutschland medizinisch tätigen Institutionen den Auftrag, erstmals Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu beschließen, die als Grundlage für qualitätsorientierte Entscheidungen der Krankenhausplanung geeignet sind.