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Schutzimpfungen seit Januar auch im Betrieb möglich

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Hamburg, 8. Januar 2019 – Für zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hamburg soll es künftig einfacher sein, Arzttermine und Arbeit unter einen Hut zu bringen. Durch die Möglichkeit, sich auch beim Betriebsarzt impfen lassen zu können, soll zudem die Impfbereitschaft gesteigert werden.

Die Barmer hat mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen, der seit dem 1. Januar in Kraft ist. „Die Möglichkeit der Schutzimpfung im Umfeld der Arbeitswelt durch einen Betriebsarzt ist ein sinnvolles Angebot, das im Sinne der Arbeitnehmer ist“, sagt Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg. „Unser Ziel dabei ist auch, die Impfbereitschaft zu erhöhen“, so Liedtke weiter. Je mehr Menschen sich neben der Grippe gegen Krankheiten wie Pneumokokken oder Masern impfen ließen, desto besser könne man diesen Krankheiten vorbeugen und Epidemien vermeiden.

Alle Betriebsärzte können teilnehmen

Betriebsärzte können sich ab sofort bei der DGAUM einschreiben und teilnehmen. Der Vertrag über die Schutzimpfungen von Betriebsärzten ist bundesweit der erste seiner Art. Erstmals wird damit möglich, dass Betriebsärzte ihren im Rahmen des Präventionsgesetzes gefassten Versorgungsauftrag auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen können. Zudem können somit auch Betriebsmediziner aktiv an der Erhöhung der Durchimpfungsquote in der Bevölkerung mitwirken. „Erstmals bietet sich die Möglichkeit, Arbeitnehmer direkt in ihrem Arbeitsumfeld für die Prävention durch Schutzimpfungen zu erreichen“, ist auch Dr. Thomas Nesseler, Hauptgeschäftsführer der DGAUM, von der neuen Regelung überzeugt.

Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte genügt

Barmer-Versicherte können mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte zu eingeschriebenen Betriebsärzten gehen und sich impfen lassen. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet der Betriebsarzt mit der Barmer ab. Der Vertrag umfasst die gängigen Standardimpfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie enthalten sind sowie die ärztliche Anamnese und Beratung.