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Kinderbetreuung in der Corona-Krise: Frauen tragen überwiegend die Hauptlast

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Berlin, 27. April 2021 – Frauen übernehmen während der Corona-Pandemie den Hauptanteil der Kinderbetreuung. Das geht aus einer Analyse der Barmer zum Kinderkrankengeld hervor. Zwei Drittel der insgesamt rund 3.400 Anträge auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld, die im ersten Quartal 2021 bei der Barmer in Brandenburg eingingen, wurden von Müttern gestellt. „Die Zahl der Anträge auf Kinderkrankengeld ist in den vergangenen Monaten enorm gestiegen. Es sind meistens die Frauen, die die Betreuung übernehmen, wenn die Kinder wegen der Corona-Eindämmungsmaßnahmen nicht in die Kita oder Schule können. Natürlich können auch Väter einen Antrag stellen“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg.

Deutlicher Anstieg der Anträge und Kinderkrankengeldtage

Zu den rund 3.400 Anträgen auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld kamen im ersten Quartal 2021 rund 6.500 Anträge für die Betreuung eines erkrankten Kindes hinzu. Die insgesamt rund 9.900 Anträge bei der Barmer in Brandenburg machten mehr als 31.100 Tage aus, an denen Kinderkrankengeld bereits im ersten Quartal 2021 ausgezahlt wurde. Im gesamten Jahr 2020 verzeichnete die Barmer insgesamt rund 14.300 Anträge für 37.800 Kinderkrankengeldtage. In 2019 wurden 16.200 Anträge für 38.300 Kinderkrankengeldanträge bewilligt.

Erweiterter Anspruch für das Jahr 2021

Der Bundesrat hat diesen Monat den Anspruch auf Kinderkrankengeld erneut erweitert. Jeder Elternteil erhält im Jahr 2021 pro Kind jeweils 30 Anspruchstage (maximal 65 Tage), Alleinerziehende pro Kind 60 Tage (maximal 130 Tage). Dieser Anspruch gilt auch für die Fälle, in denen die Betreuung des Kindes erforderlich wird, weil die Schule oder die Kita pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht aufgehoben wurde. Die Beantragung kann zudem auf mehrere Zeiträume verteilt werden, falls Eltern ihr Kind lediglich an bestimmten Wochentagen betreuen. „Um unseren Versicherten die Antragstellung so leicht wie möglich zu machen, verzichten wir auf einen Nachweis der geschlossenen Kita oder Schule. Das Ausfüllen und Einreichen eines Online-Formulars reicht aus“, so Leyh.

Informationen und Antrag hier.

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