Pressemitteilungen aus Berlin und Brandenburg

Masernschutzgesetz: Fragen und Antworten (Brandenburg)

Lesedauer unter 4 Minuten

Berlin, 12. Februar 2020 – Kinder sollen nur dann einen Platz in der Kindertagesbetreuung bekommen, wenn sie gegen Masern geimpft wurden. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz muss von den Bundesländern umgesetzt werden. In Brandenburg wird hierfür das Kita-Gesetz novelliert „Bisher konnten nicht genug Kinder und Erwachsene gegen Masern geimpft werden, als dass ein ausreichender Infektionsschutz für die Bevölkerung besteht. Mit dem Masernschutzgesetz sollen die Menschen nun besser vor dieser gefährlichen Infektionskrankheit geschützt und Masern auf Dauer ausgerottet werden“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg. Wie häufig Masern in Deutschland und Brandenburg vorkommen, wie die Impfpflicht umgesetzt wird und wie gegen Masern geimpft wird, ist hier zusammengefasst:

Wie häufig kommen Masern in Deutschland vor?

Die Anzahl der Masernfälle, die vom Robert Koch-Institut erfasst werden, schwankt von Jahr zu Jahr. Obwohl Maserninfektionen weltweit und europaweit erheblich zugenommen haben, sank in Deutschland zuletzt die Zahl der Infektionen. So wurden für das Jahr 2018 bundesweit 543 Masernfällen (Inzidenz: 5,8 pro 1 Mio. Einwohner) erfasst, im Jahr 2017 waren es dagegen 929 Fälle (Inzidenz 10,5 pro 1 Mio. Einwohner).

Gab es auch in Brandenburg Masern-Fälle?

Zwischen den Jahren 2012 und 2016 registrierte das Robert-Koch-Institut in Brandenburg deutlich mehr Masernfälle als im Bundesdurchschnitt. Pro 1 Mio. Einwohner erkrankten in Brandenburg in diesem Zeitraum durchschnittlich 13,7 Einwohner an Masern. Im Bundesdurchschnitt waren es 5,0 pro 1 Mio. Einwohner. In den Jahren 2017 und 2018 sank die Zahl der Maserninfektion in Brandenburg deutlich. Von den bundesweit erfassten 543 Masernfällen im Jahr 2018 entfielen 12 auf Brandenburg und von den bundesweit erfassten 929 Masernfälle im Jahr 2017 insgesamt acht.

Wie hoch ist die Impfquote gegen Masern in Brandenburg?

80,8 Prozent der Kinder in Brandenburg, die im Jahr 2015 geboren wurden, haben entsprechend der Impfempfehlung innerhalb der ersten beiden Lebensjahre zwei Masernschutzimpfungen erhalten. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 78,9 Prozent. Das ergab der BARMER-Arzneimittelreport 2019. Insgesamt sind die regionalen Unterschiede bei der Masernschutz-Impfrate groß. Die höchste Impfrate hat Hamburg mit 83,8 Prozent, die geringste Bayern mit 76,0 Prozent.

Was waren die Beweggründe für die Einführung der Impfpflicht?

Masern werden häufig als „Kinderkrankheit“ unterschätzt. Dabei gehören sie zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Masern können schwere Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen und bei schwerem Verlauf tödlich enden. Bereits im Jahr 1984 haben die Mitgliedstaaten der europäischen Region und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen, Masern schrittweise zu eliminieren und weltweit auszurotten. Zur Prävention von Masern stehen gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln. Um die Verbreitung von Masern zu verhindern, ist eine Impfrate von mehr als 95 Prozent erforderlich. Diese wird in Deutschland nicht erreicht. Mit der Einführung der Masernschutzimpfung möchte Deutschland die Menschen vor Masern schützen und das WHO-Ziel erreichen.

Wie wird die Masernpflicht in Brandenburg umgesetzt?

Das Masernschutzgesetz muss von den Bundesländern umgesetzt werden. In Brandenburg wird hierfür das Kita-Gesetz novelliert. Die Novellierung soll am 1. August 2020 in Kraft treten und sieht vor, dass jedes Kind ärztlich untersucht wird, bevor es erstmalig in eine Kindertagesbetreuung aufgenommen wird. Im Rahmen dieser Aufnahmeuntersuchung wird der Impfstatus überprüft und eine Schließung von Impflücken angeboten. Eine Aufnahme in eine Kindertagesbetreuung erfolgt nur, wenn ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht. Eltern von Kindern, die vor dem 1. März 2020 betreut werden, müssen der Leitung der Kindertagesstätte bis zum 31. Juli 2021 einen Impfnachweis vorlegen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gemeinschaftseinrichtungen müssen sich gegen Masern impfen lassen.

Wie erfolgt eine Impfung gegen Masern?

Eine Masernschutzimpfung erfolgt mit abgeschwächten Masernviren, also mit einem Lebendimpfstoff. Sie wird in der Regel als sogenannte MMR-Impfung in Kombination mit der Impfung gegen Mumps, Röteln und Windpocken verabreicht und gut vertragen.

Wann sollte eine Masernimpfung erfolgen?

Um die gesetzlichen Vorgaben für die Aufnahme in die Kindertagesbetreuung in Brandenburg zu erfüllen, sollte ein Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres die erste, und vor Vollendung des zweiten Lebensjahres die zweite Masernschutzimpfung erhalten. Die Ständige Impfkommission empfiehlt bei Kindern, die in diesem Zeitraum nicht geimpft wurden, die Impfung unbedingt bis zum 18. Lebensjahr nachzuholen. Auch Erwachsene sollten sich gegen Masern impfen lassen, wenn sie nach 1970 geboren wurden und nicht wissen, ob sie in der Kindheit an Masern erkrankt waren oder einen Impfschutz haben.

Weiterführende Informationen:

Fragen und Antworten zu Masern aus medizinischer Sicht
www.barmer.de/s000553

Informationen zum Thema Impfen allgemein
www.barmer.de/s000862

Informationen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut
www.stiko.de

Epidemiologische Situation der Masern und Röteln in Deutschland in 2018
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/elimination_04_01.html