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Senat muss öffentlichen Gesundheitsdienst stärken

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Berlin (07.01.2016) Die Barmer GEK Berlin/Brandenburg fordert eine bessere Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. "Die Auswertung der Einschulungsuntersuchungen, die der Senat vorgestellt hat, zeigt, wie wichtig die Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist. Angesichts steigender Schülerzahlen braucht Berlin einen handlungsfähigen öffentlichen Gesundheitsdienst, der in der Lage ist, gesamtgesellschaftliche Aufgaben im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung wahrzunehmen und nicht an personeller Unterbesetzung leidet“, erklärt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer GEK Berlin/Brandenburg, anlässlich der Vorstellung der Einschulungsdaten der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Anfang dieser Woche.

Unbesetzte Stellen und fehlende Anreize für junge Ärzte

Die Einschulungsuntersuchungen sind nur eine von vielen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie geben wertvolle Informationen über den Gesundheitszustand einschulungspflichtiger Kinder und zeigen, wo es gesundheitspolitischen Handlungsbedarf gibt. „Ob der öffentliche Gesundheitsdienst seinen Aufgaben in Zukunft nachkommen wird, ist fraglich“, sagt Leyh. Statt die Personalplanung entsprechend den Ergebnissen der Gesundheits- und Sozialberichterstattung des Senates anzupassen, wurden in den in den vergangenen Jahren viele Stellen nicht nachbesetzt. Schwache Vergütungsanreize erschweren es dem öffentlichen Gesundheitsdienst, junge Mediziner zu gewinnen.

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstreformgesetztes“, das sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befindet, bestünde die Chance, den öffentlichen Gesundheitsdienst besser auszustatten und entsprechend der Vorgaben des im vergangenen Jahr verabschiedeten Präventionsgesetztes auszurichten. Der Gesetzentwurf beinhaltet in seiner jetzigen Fassung allerdings nur die Aufhebung der Befristungsregelung. Ansonsten wäre das Gesundheitsdienstgesetz dieses Jahr außer Kraft getreten. Die notwendige Personalaufstockung wird nun bis zum Jahr 2018 aufgeschoben. „Wenn der Senat möchte, dass Gesundheitsrisiken und insbesondere Fehlentwicklungen bei Kindern auch in Zukunft frühzeitig erkannt werden, muss er sich finanziell dazu bekennen“, so Leyh.

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