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Immer Mehr Väter betreuen kranken Nachwuchs

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Wenn ein Kind krank ist, dann bleiben immer öfters die Väter zu Hause, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Das berichtet die Barmer Bayern und bezieht sich dabei auf Daten zur Zahlung von Kinderkrankengeld. "Im Krankheitsfall eines Kindes können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage im Jahr unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit haben sie Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld", erklärt Dr. Claudia Wöhler, Landesgeschäftsführerin der Barmer Bayern. Im Jahr 2015 beantragten 4.145 Väter aus Bayern bei der Barmer Kinderkrankengeld, ein Jahr später waren es 4.490. Das ist ein Anstieg um fast 7,7 Prozent innerhalb eines Jahres. Dennoch bleiben in den meisten Fällen noch die Mütter zu Hause. Über 19.000 Mütter stellten im Jahr 2016 bei der Barmer in Bayern einen Antrag für Kinderkrankengeld, 6 Prozent mehr als im Jahr 2015.

Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld

Das sogenannte Kinderkrankengeld soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Voraussetzungen für dessen Zahlung sind:

  • Das Kind ist unter zwölf Jahre alt und muss laut ärztlichem Attest gepflegt werden.
  • Dabei muss die Pflege durch ein erwerbstätiges Elternteil erfolgen, welches seiner Arbeit nicht nachgehen kann.
  • Außerdem kann keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung und Pflege übernehmen.

Anspruch auf Krankengeld besteht für jedes gesetzlich versicherte Kind für längstens zehn Arbeitstage pro Jahr, und zwar pro Elternteil. Alleinerziehenden zahlt die Krankenkasse pro Kind maximal 20 Tage lang Kinderkrankengeld. Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Selbstständigen 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens. Der Antrag auf Kinderkrankengeld kann bei der Barmer online gestellt werden, auch via Barmer-Service-App. Etwa jeder zehnte Antrag erreicht die Barmer mittlerweile auf diesen Wegen. Weitergehende Informationen zum Kinderkrankengeld unter www.barmer.de/a008786