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Bayern Spitzenreiter bei Verordnungen von Cannabishaltigen Medikamenten

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München, 06. September 2018 – Bei der Barmer in Bayern sind seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März vergangenen Jahres bundesweit die meisten Anträge auf die Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel eingegangen und bewilligt worden. Das geht aus einer Auswertung der Kasse hervor. Insgesamt wurden in Bayern 1.413 Anträge gestellt, 1.058 wurden genehmigt, 355 abgelehnt. "In Bayern erwarten wir, dass Mediziner Cannabis als Medikament sehr bewusst einsetzen, nach sorgfältiger Abwägung für jeden Fall individuell", so Dr. Claudia Wöhler, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Bayern.

Der Hype um Cannabis ungerechtfertigt

Bundesweit sind 6.583 Anträge auf die Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel eingegangen. Davon wurden 4.436 Anträge genehmigt und 2.147 abgelehnt. In Anbetracht der Fallzahlen warnt die Barmer vor übertriebenen Erwartungen. Häufig ist der Nutzen von Cannabis nicht erwiesen. „Um Cannabis als Medizin ist ein Hype entstanden, der nur im Einzelfall berechtigt ist. Cannabis-haltige Arzneimittel dürfen seit dem letzten Jahr bei vielen Erkrankungen verordnet werden, auch wenn deren Wirkung wissenschaftlich nicht hinlänglich erwiesen ist. Bei Schmerzen etwa sollte Cannabis möglichst nur als Ergänzung zu bewährten Konzepten wie der multimodalen Schmerztherapie zum Einsatz kommen“, so Wöhler, mit Blick auf Analysen, wonach im Jahr 2017 mehr als die Hälfte der Cannabis-Verordnungen bei Schmerzen ausgestellt worden sei. Es liege kein klarer Nachweis vor, dass Cannabis bei Tumor-, Skelett- und Muskelschmerzen wirke.

Cannabis-Blüten kaum dosierbar und unverhältnismäßig teuer

Laut Auswertung betrugen die Gesamtkosten der Barmer für Cannabis-Präparate bundesweit rund acht Millionen Euro. Dabei gab es große Kostendifferenzen. Während etwa im Mai 2018 die Ausgaben für Fertigarzneimittel und Rezepturen im Schnitt zwischen 350 und 721 Euro je Cannabis-Patienten betrugen, beliefen sie sich bei Cannabis-Blüten auf 1.708 Euro. "Cannabis-Blüten sind nicht nur unverhältnismäßig teuer, sondern in der Praxis auch kaum dosierbar, da es verschiedene Sorten, Stärken und Verabreichungsformen gibt. Blüten sollten daher nicht zum Einsatz kommen, zumal es alternative Cannabis-Präparate mit vergleichbarer Wirksamkeit gibt", sagt Wöhler.

Diagramm Verteilung von Anträgen auf Cannabis-haltigen Medikamenten

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