STANDORTinfo für Baden-Württemberg

Viele Patienten zweifeln am Sinn von Operationen

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In Deutschland zweifeln viele Menschen an der Notwendigkeit von planbaren medizinischen Eingriffen. Das belegt eine repräsentative Barmer-Erhebung, für die bundesweit 1.000 Männer und Frauen ab 18 Jahren befragt wurden. Demnach ist mehr als jeder Zweite unsicher, ob die Operation tatsächlich notwendig ist. Doch das veranlasst nicht jeden dazu, sich eine Zweitmeinung einzuholen. Dabei zeigt die Umfrage, dass die Meinung anderer Ärzte bisweilen ganz anders ausfällt Zwar gaben 72 Prozent der Befragten an, die Diagnose bestätigt bekommen zu haben, 21 Prozent bekamen die Therapieempfehlung bestätigt. Acht Prozent erhielten jedoch eine andere Diagnose, 17 Prozent eine andere Therapieempfehlung.

"Patienten haben einen Anspruch auf Zweitmeinung. Das macht die medizinische Versorgung insgesamt sicherer, weil Spezialisten so ihre Expertise einbringen können. Das Einholen einer zweiten Meinung ist auch kein Vorwurf an den behandelnden Arzt. Es ist ein Ausdruck für die Souveränität der Patienten, die zunehmend an Entscheidungen mitwirken wollen, die ihre Gesundheit betreffen", sagt der Landesgeschäftsführer der Barmer in Baden-Württemberg, Winfried Plötze. Er forderte die Patienten auf, konsequent vom Recht auf Zweitmeinung Gebrauch zu machen. Die Mehrheit derer, die eine zweite Meinungen hören, folgen laut Barmer-Umfrage der Alternativauffassung (56 Prozent).

Alter, Bildung und Einkommen beeinflussen das Interesse

Die zusammen mit dem Marktforschungsunternehmen respondi durchgeführte Online-Umfrage zeigt, dass die Faktoren Alter, Bildung und Einkommen die Offenheit gegenüber Zweitmeinungen beeinflussen. Je höher Einkommen und Bildung, desto öfter werden weitere Meinungen erfragt. Der Effekt zeigt sich auch bei einzelnen Altersgruppen, wobei die 40- bis 49-Jährigen als besonders kritisch auffielen.

Grafik Zweitmeinung

Facharztgruppen und Eingriffsarten

Am häufigsten holten die Befragten Zweitmeinungen ein, wenn es um planbare Eingriffe im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie (27 Prozent), der allgemeinen Chirurgie (24 Prozent), der Gynäkologie (zehn Prozent) sowie der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (acht Prozent) ging. Am häufigsten ging es bei Zweitmeinungen um Eingriffe am Bewegungsapparat (19 Prozent), dem Verdauungstrakt und den Geschlechtsorganen (jeweils neun Prozent). Von den Befragten, die keine Zweitmeinung eingeholt haben, nennen 67 Prozent als Grund für den Verzicht, dass sie die Notwendigkeit des Eingriffs nicht bezweifelten. Mehr als jeder Zweite (55 Prozent) fühlte sich vom Arzt ausreichend aufgeklärt.

Die kompletten Ergebnisse der Barmer-Umfrage zum Thema Zweitmeinung finden Sie hier.

Rechtsgrundlage:
Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungstärkungsgesetz zum 23. Juli 2015 mit § 27b SGB V den Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung eingeführt. Der Anspruch richtet sich insbesondere auf solche Indikationen, bei denen mit Blick auf die zahlenmäßige Entwicklung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist.

Richtlinie:
Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde damit beauftragt, eine Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zu beschließen. Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) ist im Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Zm-RL legt den Leistungsumfang, die Aufgaben der indikationsstellenden Ärzte sowie die Anforderungen und Aufgaben der Ärzte fest, die eine Zweitmeinung abgeben. Außerdem bestimmt sie die Eingriffe, bei denen ein Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung besteht, sowie die eingriffsspezifischen Anforderungen. Bislang gibt es auf Basis der Zm-RL Anspruch auf Zweitmeinungen zu Mandeloperationen (Tonsillotomien und Tonsillektomien) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).

Verträge der Barmer:
Krankenkassen können über die gesetzliche Regelung nach §27b SGB V hinaus zusätzliche besondere Verträge über Zweitmeinungen mit anerkannten Spezialisten für einzelne Indikationen schließen. Die Barmer hat solche Verträge für die Bereiche geplante Rücken-, Knie- und Hüftoperationen sowie den Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie geschlossen. Dabei erweist sich insbesondere das Zweitmeinungsverfahren bei Knie- und Hüftarthrose als erfolgreich. Das Versorgungsangebot setzt auf ein Netzwerk aus Fachärzten und Physiotherapeuten, die mit einer konservativen Therapie Operationen vermeiden oder verzögern wollen. Dies gelang bei der Indikation Kniearthrose zu 89 Prozent, bei Hüftarthrose zu 73 Prozent. Allein im Jahr 2018 nahmen daran 1.900 Patientinnen und Patienten teil. Bei ihnen reduzierte sich durch die konservative Therapie zum Beispiel die Schmerzintensität zwischen Beginn und Abschluss der Therapie im Schnitt um 43 Prozent (bei Kniearthrose) bzw. 33 Prozent (bei Hüftarthrose). Kooperationspartner der Barmer ist die Deutsche Arzt AG.