#ltwbw21: Qualitätsplanung und Mindestinvestitionsquote für die Kliniken
Die Anzahl der Kliniken und die Zahl der Krankenhausbehandlungen in Baden-Württemberg korreliert nicht zwingend mit dem medizinischen Bedarf. Viele Kliniken führen gleiche Eingriffe durch und halten dafür eine kostenintensive Infrastruktur vor. Aus Sicht der Barmer Baden-Württemberg sollte definiert werden, welche Klinik welche Leistungen anbietet. Dabei darf nicht gelten: Wer kann, der darf. Grundlage dafür sollte eine Krankenhausbedarfsplanung aus Sicht der Patienten sein. Zusätzlich müssen die Einhaltung von Qualitätskriterien und das Erreichen von Mindestmengen stärker berücksichtigt werden. Baden-Württemberg hat die Qualitätsindikatoren des Gemeinsamem Bundesausschusses abgelehnt und noch keine Alternative präsentiert. Das ist nicht im Sinne einer bestmöglichen medizinischen Versorgung. Qualitätsindikatoren sind kein Selbstzweck, sie dienen der Patientensicherheit. Nähe ist aus Patientensicht zwar wünschenswert, aber die Klinik um die Ecke ist nicht immer die beste.
Investitionsquote auf 10 Prozent erhöhen
Bei der Krankenhausfinanzierung klaffen Bedarf und Wirklichkeit weit auseinander. Schon vor 14 Jahren hieß es in einem Bericht der Expertenkommission zur Zukunft der Krankenhausstruktur in Baden-Württemberg, dass das Land jährlich mindestens 10 Prozent der stationären Gesamtkosten in die Kliniken investieren solle. Tatsächlich liegt die Investitionsquote bei etwa 4 Prozent. Was dazu führt, dass die Kliniken Investitionen aus den Betriebsmitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanzieren müssen. Die Barmer fordert deshalb eine verlässliche jährliche Mindestinvestitionsquote in Höhe von zehn Prozent der Krankenhausgesamtkosten.
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