#ltwbw21: Einheitliche Aufsicht und Regeln für alle Krankenkassen im Land
Der Föderalismus hat zur Folge, dass die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen haben. Während die Allgemeinen Ortskrankenkassen vom Sozialministerium beaufsichtigt werden, ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für die bundesweit geöffneten Kassen zuständig. Die Folge sind oftmals unterschiedliche Auffassungen der Bundes- und Länderaufsichten. In Zukunft sollten alle Belange, welchen den Haushalt und die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen betreffen, in der Zuständigkeit des BAS liegen. Für die Aufsicht über die Versorgungsverträge aller Kassen sollten dagegen die Länder zuständig sein.
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Marion Busacker
Pressesprecherin Barmer Baden-Württemberg
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