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Bundestag beschließt Pflegereform

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Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hat das Kabinett einige Reformmaßnahmen für die Pflegeversicherung beschlossen. Finanziert werden soll die Pflegereform durch einen höheren Beitragssatz für Kinderlose. Sie sollen zukünftig 3,4 statt bisher 3,3 Prozent ihres Bruttolohns an die Pflegeversicherung abführen. Die vom Bund beschlossenen Neuregelungen wie etwa die tarifliche Entlohnung der Pflegekräfte sind grundsätzlich richtig. Allerdings ist ihre Gegenfinanzierung nicht ausreichend gesichert.

Bezahlung nach Tarif

Unter anderem wurde beschlossen, dass die Pflegekassen ab dem 1. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abschließen dürfen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens nach Tarif bezahlen. Damit wird ein deutlicher Anreiz gesetzt, Pflegekräften in der Altenpflege attraktivere Löhne zu zahlen. Das ist auch notwendig, um ein Abwandern der Fachkräfte in die besser bezahlte Krankenpflege zu verhindern.

Finanzielle Entlastung in der Pflegeeinrichtung

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sollen finanziell entlastet werden. Und zwar in Form eines gestaffelten Leistungszuschlags zum Eigenanteil, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Die Pflegekasse zahlt den Abschlag direkt an das Pflegeheim.

Die gestaffelte Entlastung der Pflegebedürftigen ist im Sinne der Betroffenen und ihrer Angehörigen nachvollziehbar. Auf die Pflegekassen kommen dadurch aber Ausgaben in Milliardenhöhe zu, die nicht ausreichend gegenfinanziert sind. Deshalb sollte an dieser Stelle auch über einen Finanzausgleich zwischen privater uns sozialer Pflegeversicherung diskutiert werden. Die Absicherung des Pflegerisikos ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Weil sich Geringverdiener aber meistens keine private Vorsorge leisten können und zugleich ein höheres Risiko haben, pflegebedürftig zu werden, finanzieren die sozialen Pflegekassen den Löwenanteil.

Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung fällt geringer aus als geplant

Ab dem Jahr 2022 wird sich der Bund mit einer Milliarde Euro jährlich an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung beteiligen. Dies reicht allerdings nicht aus, um die Finanzierung der Pflegeversicherung zu sichern. In einem Arbeitsentwurf des BMG zur Pflegereform waren über fünf Milliarden Euro an Steuermitteln vorgesehen. Um die Finanzierung der Pflegeversicherung zu sichern und die Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten, müssen die Bundesländer die Investitionskosten in der Pflege und die Ausbildungsumlagen für Pflegeschulen vollständig tragen. Bisher kommen sie dieser Verpflichtung nicht ausreichend nach.