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Mindestmengen wirken, werden aber oft nicht eingehalten

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Gemeinsame Studie von Barmer und Helsana

Routine am Operationstisch verbessert das Behandlungsergebnis. Diese Erkenntnis liegt den Mindestmengen zugrunde. Um Komplikationen, Langzeitschäden und – im schlimmsten Fall – sogar Todesfälle zu vermeiden, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben, wie oft komplexe chirurgische Eingriffe in einem Krankenhaus mindestens vorgenommen werden müssen. Allerdings halten Kliniken in Deutschland und in der Schweiz diese Vorgaben nicht konsequent ein. Das geht aus einer gemeinsamen Studie der Barmer und des schweizerischen Krankenversicherers Helsana hervor.

"In Deutschland bestätigen Ausnahmen immer noch die Regel. Innerhalb eines Jahres wurden an 4.300 Patientinnen und Patienten Operationen in Krankenhäusern vorgenommen, welche die Mindestmengen zu diesen Eingriffen nicht erfüllten", sagt Barmer Landesgeschäftsführer Winfried Plötze. Je nach Eingriff entspricht dies zwischen zwei und 15 Prozent der Patientinnen und Patienten. "Für die Menschen muss klar erkennbar sein, welche Häuser eine Operation so oft vornehmen, dass dort mit einem besseren Ergebnis zu rechnen ist. Gleichzeitig sollten Kliniken, welchen die Mindestmengen nicht erreichen, von der Versorgung ausgeschlossen werden", fordert Plötze.

In der Schweiz wurden 5.200 Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern operiert, in denen die Vorgaben nicht eingehalten wurden. Je nach Eingriff waren das bis zu 27 Prozent. "Das Problem ist, dass es für die Kliniken kaum Konsequenzen hat, wenn die Mindestfallzahlen nicht erreicht werden", sagt Wolfram Strüwe, Leiter Gesundheitspolitik und Unternehmenskommunikation bei Helsana.

Barmer und Helsana fordern höhere Mindestmengen

In der gemeinsamen Studie wurde anhand der Versorgung mit Knieendoprothesen (Knie-TEP) untersucht, wie sich die festgesetzten Mindestmengen auf die Qualität des Eingriffs auswirken. In Deutschland hat der G-BA für diese Operation eine Mindestmenge von 50 vorgegeben. In der Schweiz liegt die Vorgabe je nach Kanton bei null bis 50.

Das Ergebnis: Liegedauer und Kosten der Knie-TEP sowie Folgekosten sind niedriger, je mehr Fälle erbracht werden. Dies gilt auch für patientenorientierte Outcomes wie die kniespezifische Rehospitalisationsrate. Barmer und Helsana sind sich einig, dass die zuständigen Gremien deshalb die Mindestmengen für Knie-TEP höher ansetzen müssen, um bessere Outcomes und niedrigere Kosten zu erzielen. Zumal zu niedrige Mindestmengen generell das Problem verschärfen können, dass Kliniken, welche die Mindestmengen knapp verfehlen, medizinisch nicht notwendige Eingriffe durchführen.