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Es besteht kein Zusammenhang zwischen Rabattverträgen und Lieferengpässen bei Arzneimitteln

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Die Meldungen über nicht lieferbare Medikamente reißen nicht ab, und immer wieder ist zu lesen, die Rabattverträge zwischen Pharmaunternehmen und gesetzlichen Krankenkassen seien dafür verantwortlich. Das ist schlicht falsch. Lieferengpässe entstehen häufig aufgrund von Qualitäts- und Produktionsproblemen bei den Herstellern oder Zulieferern. "Uns ist es wichtig zu betonen, dass kein Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und Rabattverträgen nachzuweisen ist. Eine Vielzahl der von Lieferengpässen betroffenen Arzneimittel befinden sich gar nicht in Rabattverträgen", erklärt Winfried Plötze. So sind beispielsweise das Krebsmedikament Natulan® und das Schilddrüsenpräparat Jodthyrox® nicht rabattiert und derzeit aufgrund von Produktionsproblemen nicht lieferbar. 

Rabattverträge stärken die Liefersicherheit

Ein Zusammenhang zwischen Rabattverträgen und Lieferengpässen kann nicht nachgewiesen werden. Dafür gibt es aber Ansätze, die dafürsprechen, dass die Verträge zwischen Kassen und Pharmaunternehmen die Versorgung mit Arzneimitteln stärken. So favorisiert die Barmer bei Ihren aktuellen Ausschreibungen das Mehrpartnermodell, bei dem bis zu drei Bietern ein Zuschlag erteilt werden kann, um Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zudem haben die Rabattverträge der Barmer eine Laufzeit von 24 Monaten. Für diese zwei Jahre geht das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten hat, eine Lieferverpflichtung ein. Dadurch erhalten die pharmazeutischen Unternehmen Planungssicherheit, was sich ebenfalls positiv auf die Lieferfähigkeit auswirken kann. Und eine jüngst veröffentlichte Studie kommt sogar zu dem Ergebnis: Rabattverträge sorgen nicht für weniger, sondern für mehr Anbieter auf dem Generikamarkt.

Keine regionale Zentralisierung des Rabattsystems

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier zur Vermeidung von Arzneimittel-Lieferengpässen vorgelegt. Darin werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. So wird unter anderem eine verbindliche und erweiterte Meldepflicht bei drohenden Lieferausfällen gefordert. Das ist nachvollziehbar und sinnvoll. Ein weiterer Vorschlag sieht vor, das Rabattvertragssystem stärker regional zu zentralisieren. Vorbild sollen dabei die Rabattverträge bei der parenteralen Zubereitung sein. Das würde bedeuten, dass Krankenkassen regional gemeinsam zu Ausschreibungen verpflichtet werden.

Dies könne, so das CDU/CSU-Papier, die Vielzahl der abgegebenen Produkte bei oft identischem Wirkstoff verringern und damit den Transportaufwand reduzieren. Diese Forderung ist nicht nur deshalb kritisch zu sehen, weil wie gesagt kein Zusammenhang zwischen Rabattverträgen und Lieferengpässen nachgewiesen werden kann. Durch die starke Bündelung der Gesamtnachfrage der gesetzlichen Krankenkassen in einer Region ergibt sich die reale Gefahr, dass sich die Rabattverträge im gesamten Bundesgebiet auf wenige Monopole zentrieren. Das bisherige Ausschreibungsverfahren dagegen erhöht die Chance, auf Lieferausfälle einzelner pharmazeutischer Unternehmen flexibel reagieren zu können.