Gesundheitspolitik

Koalitionsvertrag: Richtiger Schritt, aber zu vage

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Knapp zwei Monate nach der Bundestagswahl haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE  GRÜNEN und FDP ihre Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung abgeschlossen. Im Koalitionsvertrag findet man auf acht Seiten das, was die Ampel im Bereich Pflege und Gesundheit verändern möchte. Demnach planen die künftigen Regierungsparteien eine Reform der Krankenhausplanung, die sich an der Erreichbarkeit und der demografischen Entwicklung orientieren soll. Die elektronische Patientenakte soll schneller eingeführt und die sektorenübergreifende Versorgung durch ein neues Vergütungsmodell gestärkt werden. Und um die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sicherzustellen, wollen die Koalitionspartner dafür sorgen, dass deren Entwicklung und Herstellung wieder in Deutschland oder zumindest in der Europäischen Union erfolgt. 

Der Koalitionsvertrag reißt wichtige Themen an. Es stellt sich aber die Frage, wie das alles gegenfinanziert werden soll. Ja, das Papier enthält Maßnahmen zur finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Bundeszuschuss zur GKV soll dauerhaft dynamisiert und höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Aber das wird nicht reichen, um die ständig steigenden Ausgaben der Krankenkassen einzudämmen. Eine frühere Version des Koalitionsvertrags enthielt eine Absenkung der Umsatzsteuer für Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent und eine Erhöhung des Herstellerrabattes auf patentgeschützte Arzneimittel von sieben auf 16 Prozent. Das hätte eine finanzielle Entlastung bringen können. Doch beide Vorschläge sind vom Tisch. 

Unterm Strich enthält der Ampel-Koalitionsvertrag gute Ansätze. An vielen Stellen ist er aber zu vage. Dabei braucht das Gesundheitswesen eine echte Strukturreform. Elementar wäre ein weiterentwickeltes stationäres System, in dem Krankenhäuser nach Versorgungsstufen geplant und qualitätsorientiert vergütet werden. Der Bund und die Krankenkassen sollten regelhaft an der Investitionskostenfinanzierung der Kliniken beteiligt werden. Im Gegenzug erhalten sie dafür ein verbindliches Mitwirkungsrecht bei der Krankenhausplanung. Und auch die Notfallversorgung muss dringend weiterentwickelt werden. Hin zu einem integrierten, sektorenübergreifenden Versorgungsbereich, in dem vorhandene Behandlungskapazitäten optimal genutzt und die Patientinnen und Patienten im Notfall schnell und optimal versorgt werden.