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Barmer-Zahnreport 2019: Günstiger Zahnersatz wird immer seltener gewählt

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Schwäbisch Gmünd, 19. Dezember 2019 – Die Deutschen entscheiden sich immer seltener für günstigen Zahnersatz, das geht aus dem Barmer-Zahnreport hervor. So ist die Inanspruchnahme der sogenannten Regelversorgung in der Befundklasse zwei, das heißt wenn eine Lücke von maximal vier fehlenden Zähnen geschlossen werden muss, innerhalb von vier Jahren um 18 Prozentpunkte gesunken. Und das, obwohl sich die Regelversorgung gut bewährt und medizinisch anerkannt ist. Denn Zahnkronen und festsitzende Brücken sind besonders haltbar. "Die Regelversorgung ist vor allem für die Patienten die richtige Wahl, welche die Haltbarkeit in den Vordergrund stellen und die Kosten begrenzen wollen", sagt Winfried Plötze, der Landesgeschäftsführer der Barmer Baden-Württemberg.

Bundesweit höchster Eigenanteil bei Zahnersatz

In Baden-Württemberg liegen die Pro-Kopf-Ausgaben für Zahnersatz laut Barmer-Zahnreport mit 1.712 Euro etwa 13 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Davon müssten die Versicherten rund 1.145 Euro aus der eigenen Tasche bezahlen. "Das sind 67 Prozent der Gesamtkosten. In Baden-Württemberg ist der prozentuale Eigenanteil bei Zahnersatz bundesweit am höchsten", so Plötze. Soziodemografische Faktoren könnten hier eine Rolle spielen. Denn höhere Zuzahlungen beim Zahnersatz seien laut Barmer vor allem dort zu erwarten, wo Einkommen und Bildungsstand höher seien. Plötze: "Wenn sich Patienten aus ästhetischen Gründen gegen eine Metallkrone und für eine Keramikkrone entscheiden, dann ist das absolut in Ordnung. Aber die Zahnärzte sollten sie vorher objektiv darüber aufklären, dass diese teure Krone in Sachen Haltbarkeit nicht besser ist als die Regelversorgung." Der Barmer-Landeschef appelliert an den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Regelversorgung zu überprüfen und an die Entwicklung der Zahnmedizin anzupassen. Das würde vor allem den Patientinnen und Patienten helfen, die eine zeitgemäße Grundlage für die Wahl zwischen den verschiedenen Versorgungsarten und unterschiedlichen Eigenanteilen benötigen. Zuletzt habe es eine solche Überprüfung im Jahr 2013 gegeben.

Zahnersatz ist nicht gleich Zahnersatz

Zum Zahnersatz zählen Kronen, Brücken, Prothese und Implantate. Außerdem haben die Patienten die Wahl zwischen drei verschiedenen Versorgungsformen.

  1. Die Regelversorgung ist der Standard und entspricht medizinisch anerkannten Erkenntnissen, die Krankenkasse übernimmt 50 Prozent der Kosten.
  2. Die sogenannte gleichartige Versorgung weicht von der Regelversorgung im Detail ab und ist mit einem höheren Eigenanteil für die Patienten verbunden. Wenn die Regelversorgung eine nicht verblendete Metallkrone vorsieht, dann wäre eine Krone mit Keramiküberzug ein Zahnersatz der gleichartigen Versorgung. Die Kasse beteiligt sich an der gleichartigen Versorgung über den sogenannten Festzuschuss. Die Versicherten bezahlen die Mehrkosten für die Keramikverblendung und ihren Eigenanteil.
  3. Bei der andersartigen Versorgung handelt es sich um einen gänzlich anderen Zahnersatz im Vergleich zur Regelversorgung, der auch erheblich teurer ist. Die Versicherten tragen die entstehenden Mehrkosten komplett, die Krankenkasse zahlt den Festzuschuss.

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Pressesprecherin Barmer Baden-Württemberg
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