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Barmer GEK Baden-Württemberg begrüßt die neue Terminservicestelle, weist aber Kritikpunkte zurück

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Stuttgart (21.01.2016) Ab dem 25. Januar vermittelt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Patienten innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin. Das wird durch die Barmer GEK Baden-Württemberg begrüßt, einzelne Kritikpunkte der Ärzteschaft weist die Kasse aber zurück. Weder der angebliche Ärztemangel noch die scheinbare Begrenzung der Patientenzahl sind der Grund dafür, dass gesetzlich Krankenversicherte länger auf einen Facharzttermin warten müssen als Privatpatienten.

"Mit unserem Wartezeitenmanagement unterstützen wir unsere Versicherten schon seit 2011 bei der Vermittlung von Facharztterminen, bundesweit erreichen uns rund 1000 Anfragen pro Monat", erklärt Barmer GEK Landesgeschäftsführer Winfried Plötze. Damit leistet die Krankenkasse ihren Beitrag zur Verkürzung der Wartezeit. "Besser wäre natürlich, wenn es keine Ungleichbehandl

ung von Kassen- und Privatpatienten geben würde und Terminservicestellen somit nicht notwendig wären." Dass gesetzlich Krankenversicherte länger auf einen Facharzttermin warten müssen als Privatpatienten, ist aber leider kein Einzelfall. Zu dem Ergebnis kam auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken.

In Baden-Württemberg existiert kein Ärztemangel

Nicht nachvollziehbar ist für Plötze die Aussage der KVBW, der Ärztemangel sei ursächlich für die längeren Wartezeiten von Kassenpatienten. "In Baden-Württemberg existiert kein Ärztemangel. Wir haben genügend Mediziner, nur sind die ungleich verteilt." So beklagt die KVBW, dass sich im Land keine Internisten mehr niederlassen dürfen. "Weil wir mit Internisten in vielen Planungsbereichen überversorgt sind", erklärt Plötze. "Wäre tatsächlich ein Mangel an Medizinern der Grund für die langen Wartezeiten, dann müsste das gesetzlich und privat Krankenversicherte gleichermaßen treffen, doch das ist nicht der Fall."

Keine Begrenzung der Patientenzahl pro Quartal

Dass der Gesetzgeber die Zahl der Patienten begrenzt, die pro Quartal behandelt werden dürfen, ist darüber hinaus nicht korrekt. Deshalb kann diese angebliche Kontingentierung auch nicht als Rechtfertigung dafür herangezogen werden, dass gesetzlich Krankenversicherte längere Wartezeiten hinnehmen müssen. Plötze: "70 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert, deren Beiträge garantieren den Ärzten eine sichere Einnahmebasis. Allein aus diesem Grunde verbietet sich eine Benachteiligung von Kassenpatienten."

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Pressesprecherin Barmer Baden-Württemberg
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