Meldungen zur Gesundheitspolitik

Weiterentwicklung der Terminservicestellen mit TSVG geplant

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Am 23.07.2018 hat die Bundesregierung den Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgelegt. Damit will sie den Zugang für gesetzlich Versicherte zur ärztlichen Versorgung verbessern. Hierfür sollen neben weiteren Regelungen die Terminservicestellen weiterentwickelt und ausgebaut werden.

Berlin, 14.08.2018 – Um die Wartezeiten von gesetzlich Versicherten auf einen Arzttermin deutlich zu reduzieren, wurden mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) eingerichtet. Deren Service wird mit dem TSVG deutlich ausgebaut: Die Servicestellen müssen ab dem 01.04.2019 rund um die Uhr (24/7) sowohl unter der einheitlichen Rufnummer 116 117 als auch online erreichbar sein. Diese Weiterentwicklung der Terminservicestellen ist sinnvoll und scheint geeignet, den Zugang der gesetzlich Versicherten zur ärztlichen Versorgung zu erleichtern.

Bislang müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen den ambulanten Notdienst nur außerhalb der Sprechzeiten sicherstellen. Künftig sollen die Terminservicestellen den Versicherten ständig auch in Akutfällen eine unmittelbare ärztliche Versorgung vermitteln. Sie nehmen dazu eine Priorisierung (Triage) vor und vermitteln je nach Schwere des Falls entweder in eine offene Arztpraxis, eine Portal- bzw. Bereitschaftspraxis oder in eine Notfallambulanz. Bei lebensbedrohlichen Notfällen leitet die Servicestelle den Anrufer zur Notrufzentrale weiter. Die Neuregelungen sollen die Notfallambulanzen der Krankenhäuser entlasten. Zu den Aufgaben der Terminservicestellen gehört in Zukunft nicht nur die Vermittlung zu Fachärzten, sondern allgemein zu Vertragsärzten. Darüber hinaus sollen sie auch bei der Suche nach einem Haus- oder Kinderarzt unterstützen, der die Versicherten dauerhaft versorgt.

Diese ersten Schritte zur Neuorganisation der Notfallversorgung sind besonders zu begrüßen. Mit der Triage in den Servicestellen wird eine Unterstützung bei der Einschätzung der Dringlichkeit der Behandlung geleistet und die notwendige Entlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern angestoßen. Daneben sollte der Gesetzgeber möglichst noch in dieser Legislaturperiode eine sektorenübergreifende Lösung zu Verbesserung der Notfallversorgung anstreben.