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BMG regelt Anspruch auf Corona-Tests für Einreisende aus dem Ausland

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Auslandsreisende erhalten einen Anspruch auf einen Corona-Test, wenn ihre Einreise nach Deutschland maximal 72 Stunden zurückliegt. Damit will die Bundesregierung das Risiko einer Ausbreitung der Viruserkrankung weiter minimieren. Die geplante Regelung ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass die Tests aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden sollen.

Berlin, 31.07.2020 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Testungen symptomloser Personen auf eine Infektion mit dem Coronavirus bereits detailliert geregelt. Mit der neuen Verordnung* weitet das BMG den Anspruch auf einen Corona-Test auf Auslandsreisende aus, die zurück nach Deutschland einreisen. Es handelt sich dabei um keine verpflichtende Untersuchung, jedoch soll jede Person kostenlos von dem Angebot Gebrauch machen können.

Die Verordnung des BMG sieht vor, dass die Tests durch niedergelassene Ärzte, beziehungsweise durch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren vorgenommen werden. Sie können einmal wiederholt werden. Pro Test ist eine pauschale Vergütung von 15 Euro vorgesehen, darüber hinaus entstehen unter anderem Laborkosten in Höhe von 50,50 Euro. Die Aufwendungen für die Testungen werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gezahlt.

Vor dem Hintergrund wieder steigender Fallzahlen ist die Testung von Auslandsreisenden auf eine Infektion mit dem Corona-Virus eine sinnvolle Maßnahme. Die Testung symptomloser Personen fällt jedoch nicht in den Aufgabenbereich der GKV, denn es handelt sich um eine staatliche Aufgabe der Gefahrenabwehr. Deshalb muss ihre Finanzierung durch Steuermittel sichergestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die bisher von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Mittel zur Deckung der coronabedingten Kosten der GKV nicht ausreichen werden.

*Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.