Meldungen zur Gesundheitspolitik

„Berlin kompakt“ zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

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Die große Koalition möchte mit dem „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ für eine bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser sorgen. Dafür werden insgesamt 3 Milliarden Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Durch die geplante Regelung unterstützt der Bund nun aktiv die Länder bei der Investitionsfinanzierung im Krankenhausbereich. Dieser Ansatz ist richtig und wird notwendig, weil die Länder ihrer Verpflichtung seit Langem nur noch unzureichend nachkommen.

Berlin, 09.09.2020 – Der Bund greift im Rahmen eines Entwurfs für ein Krankenhauszukunftsgesetz den Ländern bei der Finanzierung von künftigen Anpassungen, wie einer modernen Ausstattung der Notaufnahmen oder der Verbesserung der IT-Sicherheit, unter die Arme. Die Länder beziehungsweise Krankenhausträger werden dabei zu einer Ko-Finanzierung von mindestens 30 Prozent verpflichtet. Sofern länderseitig alle Mittel aus dem „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ abgerufen und die hierfür erforderlichen Ko-Finanzierungsmittel ausschließlich durch die Länder erbracht werden, erhöht sich die Fördersumme von 3 Milliarden Euro des Bundes um bis zu 1,3 Milliarden Euro für die Gesamtlaufzeit des Programms. Gleichzeitig werden die Länder verpflichtet, im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds das durchschnittliche Niveau ihrer Investitionsmittel für die Dauer der Laufzeit des Fonds beizubehalten. Damit soll verhindert werden, dass die Länder ihre eigenen Mittel für die Investitionsförderung im Krankenhausbereich reduzieren.

Zudem ist eine Anschlussregelung für die durch COVID-19-bedingten pauschalen Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser in dem Gesetzentwurf vorgesehen.

Der Newsletter berichtet des Weiteren über den Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Versorgungsverbesserungsgesetz. Dabei geht es unter anderem um erweiterte Spielräume für die Krankenkassen bei besonderen Versorgungsverträgen. Außerdem berichtet "Berlin kompakt" über den aktuellen Stand der Prüfung von digitalen Gesundheitsanwendungen vor Aufnahme in den GKV Leistungskatalog. Weiterhin werden die Ergebnisse des aktuellen Barmer-Arzneimittelreportes 2020 präsentiert.