Selbstverwaltung
Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung sichern
Das Prinzip der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen basiert auf dem Vertrauen in die Fähigkeit zur Selbstorganisation und Selbstkontrolle der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesetzgeber muss der Selbstverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben die notwendigen Spielräume erhalten.
Akzeptanz der Selbstverwaltung erhöhen
Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen lebt vom ehrenamtlichen Engagement. Für dieses Engagement muss geworben werden: bei den gesetzlich Versicherten, die Einblick in die Arbeit der Selbstverwaltung erhalten sollen wie bei den ehrenamtlich Tätigen, die Motivation für ihre vielfältigen Aufgaben benötigen.
Um das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Bedeutung der Selbstverwaltung und der Sozialwahlen zu erhöhen, sollte darüber breiter informiert werden. So könnte das Thema auch einen Platz in den Lehrplänen der Schulen einnehmen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht das Prinzip der Selbstverwaltung. Alle sechs Jahre haben die Mitglieder einer Krankenkasse die Möglichkeit, ihre Versichertenvertretung zu wählen. Sie nehmen damit Einfluss auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ihrer Krankenkasse, der die Grundzüge der Kassenpolitik bestimmt. Der Verwaltungsrat stellt als zentrales Organ der Selbstverwaltung eine verantwortliche und legitimierte Vertretung der Versicherten und Beitragszahler dar. Er ist originärer Ansprechpartner für die Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als Patientinnen und Patienten.
Um die Akzeptanz der Sozialwahlen in der Bevölkerung zu erhöhen, sollen grundsätzlich Urwahlen durchgeführt werden. Urwahlen garantieren echte Auswahl und motivieren, sich an den Sozialwahlen zu beteiligen. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht nur formale Wahlhandlungen stattfinden, weil nur so viele Personen benannt werden, wie Positionen zu besetzen sind.
Eine Herabsetzung der Unterschriftenquoren ist kein geeignetes Mittel zur Förderung von Urwahlen. Es besteht dabei die Gefahr, dass Organisationen teilnehmen, die nicht die Gewähr dafür bieten, langfristig Bestand zu haben und das notwendige sozial- oder berufspolitische Engagement erfüllen zu können
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) muss seine gesetzliche Aufgabe als unabhängiger Sachverständiger bundeseinheitlich in hoher Qualität und unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausüben. Der Medizinische Dienst muss auch in Zukunft in der Trägerschaft der solidarischen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben, die Begutachtung und Beratung gehört nicht in privatwirtschaftliche Hände.
Übergreifende Aufgaben der aus MDK und MDS bestehenden Gemeinschaft, wie eine bundeseinheitliche Branchensoftware, einheitliche Geschäftsprozesse oder vergleichbare Transparenzberichte, müssen von den Beteiligten weiterentwickelt werden. Dabei müssen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen flexibel und koordiniert auf die strukturellen Veränderungen und Konzentrationen in der Kassenlandschaft reagieren.