Meldungen zur Gesundheitspolitik

Rolle der gematik muss auf den Prüfstand

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Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Herstellung von Interoperabilität im Gesundheitswesen vorgelegt. Die Festlegung von interoperablen Standards für informationstechnische Systeme gehört richtigerweise zu den Kernaufgaben der Gesellschaft für Telematik (gematik). Nach Auffassung der Barmer muss die Rolle der gematik wieder auf eine die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Selbstverwaltung unterstützende Funktion beschränkt werden.

Berlin, 20.08.2021 – Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt, eine Verordnung zur Herstellung von Interoperabilität im Gesundheitswesen zu erlassen. Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf einer „Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung“ sollen die Interoperabilitätsbemühungen im Gesundheitswesen schneller, transparenter und verbindlicher vorangetrieben werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen bei der gematik geplant, welche die nahtlose Zusammenarbeit digitaler Anwendungen fördert und die Festlegungen von Schnittstellen und Standards vorantreibt. Ein Expertengremium soll die Koordinierungsstelle bei ihren Aufgaben unterstützen, zudem ist vorgesehen, das Interoperabilitätsverzeichnis „vesta“ zu einer Wissensplattform weiterzuentwickeln.

Die Rolle der gematik muss wieder auf eine die GKV und die Selbstverwaltung unterstützende Funktion beschränkt werden – ohne selbst Verantwortung für die Entwicklung und den Betrieb von digitalen Anwendungen zu übernehmen. Beim E-Rezept der gematik wurde deutlich, dass die gematik zwar unternehmerisch tätig sein will, jedoch für entscheidende technische Bausteine wie die Authentifizierung auf die Kassen angewiesen ist. Die Umsetzung digitaler Anwendungen muss daher künftig der Selbstverwaltung überlassen werden.

In der kommenden Legislaturperiode muss deshalb zwingend über die zukünftige Rolle der gematik und die Aufgaben der Selbstverwaltung entschieden werden. Hierzu gehört auch die vollständig durch die GKV getragene Finanzierung der gematik. Es kann nicht sein, dass eine mehrheitlich vom BMG getragene Einrichtung ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird.