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Änderung am Notfallsanitätergesetz schafft mehr Rechtssicherheit

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Der Deutsche Bundestag hat gestern den Weg dafür freigemacht, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in lebensbedrohlichen Situationen eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen durchführen dürfen. Frühere Initiativen für eine rechtliche Klarstellung der Kompetenzen von Notfallsanitätern waren fehlgeschlagen. Durch die Änderung des Notfallsanitätergesetzes im Rahmen des MTA-Reform-Gesetzes wird der Berufsgruppe der Notfallsanitäter mehr Rechtssicherheit bei der Berufsausübung gegeben.

Berlin, 29.01.2021 – Der Bundestag schafft mit dem gestern beschlossenen Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reform-Gesetz) mehr Rechtsklarheit für Notfallsanitäter: Sie dürfen zukünftig bis zum Eintreffen des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass sie diese Maßnahmen in der Ausbildung erlernt haben und diese beherrschen. Die Maßnahmen müssen zudem erforderlich sein, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.

Von der ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen weiteren Konkretisierung des Aufgabenbereichs der Notfallsanitäter wurde abgesehen, um den oft lebensrettenden Einsatz nicht mit rechtlichen Vorgaben zu verkomplizieren. In der Begründung des einschlägigen Änderungsantrags zum Gesetz wird zudem betont, dass weiterhin keine abschließende gesetzliche Regelung des Einsatzes bestehe. Es sei auch in Zukunft möglich, dass Notfallsanitäter gezwungen sein könnten, heilkundliche Tätigkeiten zu verrichten, ohne dass alle Voraussetzungen der Regelung erfüllt seien. In diesem Fall greife das Strafgesetzbuch.

Mit der Neuregelung kommt der Gesetzgeber langjährigen Forderungen sowohl der Bundesländer als auch der Berufsgruppe der Notfallsanitäter entgegen. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter qualifiziert seit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes auch zur Ausübung von Heilkunde bei der Erstversorgung im Notfall.
Deshalb ist es nur folgerichtig, dass Notfallsanitäter das Erlernte auch in einem rechtlich gesicherten Rahmen anwenden dürfen. Es handelt sich bei der Neuregelung um eine wichtige Initiative, die zur Rechtsicherheit für Notfallsanitäter beitragen kann und damit letztlich den Patienten im Notfall zugutekommen wird.