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GVWG: Erster Reformschritt für die Notfallversorgung

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Die Notfallversorgung bedarf einer umfassenden Reform. Das bestehende System muss effektiver und effizienter und für hilfesuchende Patientinnen und Patienten klar strukturiert werden. Im Rahmen der abschließenden Lesung des GVWG wird heute zumindest ein erster Reformschritt gegangen, indem ein Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus eingeführt wird. Aus Sicht der Barmer ist die Entwicklung einer sektorenübergreifenden Notfallversorgung eines der wichtigsten Projekte der nächsten Legislaturperiode.

Berlin, 11.06.2021 – Die aktuelle Notfallversorgung aus ärztlichem Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen in Kliniken und dem Rettungsdienst muss dringend zu einem integrierten System weiterentwickelt werden. Darüber waren sich auch die Sachverständigen bei der Anhörung zum Thema Notfallversorgung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in dieser Woche einig. Die Barmer unterstützt die Forderungen nach einer sektorenübergreifend strukturierten Notfallversorgung mit Integrierten Notfallzentren und die Schaffung eines eigenständigen Leistungsbereichs für den Rettungsdienst im SGB V.

Nachdem ein Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Notfallversorgung in dieser Legislaturperiode nicht weiterverfolgt wurde, wird der Bundestag heute einige wichtige Bausteine für die Notfallversorgung beschließen. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, ein standardisiertes und bundesweit einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus zu entwickeln. Damit kann Patientinnen und Patienten, die ambulant behandelbar sind, der Weg in die richtige Versorgungsebene zugewiesen werden. Auf diese Weise werden die Kapazitäten der Krankenhäuser entlastet und stehen für tatsächliche Notfälle zur Verfügung. Patientinnen und Patienten, die in der vertragsärztlichen Versorgung behandelt werden können, erhalten nach einem Ersteinschätzungsverfahren einen erleichterten Zugang zur Terminvermittlung durch die Terminservicestellen, sie benötigen keine Überweisung mehr.

Die Neuregelungen aus dem GVWG können nur ein erster Schritt für eine umfassende Reform der Notfallversorgung sein. Diese Reform ist jedoch notwendig, um klare Versorgungsstrukturen für die Notfallbehandlung von Patientinnen und Patienten zu schaffen und Fehlanreize aus drei bislang nebeneinander bestehenden Versorgungsbereichen zu beenden. Dazu braucht es allerdings den Reformwillen von Bund und Ländern.