Meldungen zur Gesundheitspolitik

Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen ab 2021

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Pflegepersonaluntergrenzen dienen der Verbesserung der Behandlungsqualität in der stationären Versorgung. Sie werden für bestimmte pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern festgelegt. Nachdem es der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband bis zum 31.08.2020 nicht gelungen war, Pflegepersonaluntergrenzen für neue pflegesensitive Bereiche zu vereinbaren, wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dies nun per Ersatzvornahme vornehmen. Nach Ansicht der Barmer tragen Pflegepersonaluntergrenzen zu mehr Patientensicherheit und einer besseren Pflege am Krankenbett bei.

Berlin, 15.10.2020 – Mit dem Referentenentwurf einer „Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021“ legt das BMG zum 01.01.2021 Personaluntergrenzen für vier weitere pflegesensitive Bereiche (Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin) fest. Weiterhin werden mit der Verordnung die im Zuge der Corona-Pandemie ausgesetzten Personaluntergrenzen zum 01.01.2021 wieder in Kraft gesetzt. Ausgenommen davon sind die Grenzwerte in den Bereichen Intensivmedizin und Geriatrie, die bereits zum 01.08.2020 wiedereingesetzt wurden.

Verbindliche Patient-Pflegekraft-Verhältnisse festgeschrieben

Mit den Pflegepersonaluntergrenzen definiert der Gesetzgeber je pflegesensitivem Bereich eine Mindestanzahl an Pflegekräften in Relation zu der Anzahl an Patientinnen und Patienten. Die Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, diese Grenzwerte einzuhalten, andernfalls müssen sie mit Vergütungsabschlägen rechnen. Dadurch soll eine möglichst einheitliche Präsenz von Pflegepersonal in den betroffenen medizinischen Bereichen sichergestellt werden.

Das Verhältnis von Patienten zu Pflegekräften wird mithilfe eines „Perzentil- bzw. Quartilansatzes“ berechnet. Krankenhäuser mit einer im Bundesdurchschnitt besonders schlechten Personalausstattung müssen demnach ihr Personal aufstocken oder die Anzahl Patienten reduzieren. Beispielsweise soll in der Allgemeinen Chirurgie ab 2021 eine Relation von einer Pflegekraft zu zehn Patienten in der Tagschicht vorgeschrieben werden, in der Nachtschicht zu 20 Patienten. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, quartalsweise alle Schichten anzuzeigen, in denen diese Mindestvorgaben unterschritten wurden.  

Mit Pflegepersonaluntergrenzen kann der teilweise unverhältnismäßigen Arbeitsbelastung für Pflegekräfte entgegengewirkt werden. Ein gutes Betreuungsverhältnis ermöglicht es, die berufliche Belastung für Pflegerinnen und Pfleger zu reduzieren und gleichzeitig die Behandlungsqualität zu erhöhen. Nach Ansicht der Barmer ist es wünschenswert, dass das Instrument der Pflegepersonaluntergrenzen in Zukunft auf weitere pflegesensitive Bereiche sowie letztendlich auf alle bettenführenden Stationen eines Krankenhauses ausgeweitet wird.