Meldungen zur Gesundheitspolitik

Patientendaten-Schutz-Gesetz tritt in Kraft

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Heute tritt das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in Kraft. Es gilt als Meilenstein in der Digitaliserung des Gesundheitswesens und der Vernetzung der Versorgungssektoren. Zu Beginn des Jahres 2021 sollen den gesetzlich Versicherten die ersten Anwendungen in der elektronischen Patientenakte (ePA) durch die Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Die Barmer setzt auf eine dynamische Weiterentwicklung der ePA, um ihre Akzeptanz bei den Versicherten zu erhöhen.

Berlin, 20.10.2020 – Mit Inkraftttreten des PDSG kann ab 01.01.2021 die versichertengeführte ePA starten, deren Nutzung für die Versicherten freiwillig ist. Die Einführung der elektronischen Patientenakte schafft größere Transparenz über die medizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten. Die Qualität der gesundheitlichen Versorgung wird erhöht, indem etwa Doppeluntersuchungen oder auch medizinische Behandlungsfehler verringert werden. Notfalldaten, elektronischer Medikationsplan und elektronische Arztbriefe werden bereits ab dem kommenden Jahr Teil der ePA sein. Ab 2022 kommen zum Beispiel Impfausweis, Untersuchungshefte für Kinder oder das Zahn-Bonusheft hinzu – bevor ab 2023 Versicherte ihre Daten für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung stellen können.

Das PDSG gibt den gesetzlichen Krankenkassen umfangreiche Beratungskompetenzen für ihre Versicherten. Damit können Kassen künftig eine individuell auf die Versicherten zugeschnittene Versorgungsleistung anbieten. Verändert sich die gesundheitliche Situation von Versicherten, so erhalten die Kassen zukünftig die Möglichkeit, ihnen schnelle, individuelle Versorgungsangebote zur Verfügung zu stellen.

Ein Gutachten der Technischen Universität Graz hat der geplanten ePA aktuell einen hohen Sicherheitsstandard attestiert. Die Gutachter empfehlen der gematik allerdings auch, regelmäßig Sicherheitsanalysen durchzuführen und die Sicherheit des Systems zu bewerten.

Bislang ist die ePA in Deutschland als Plattform zum Informationsaustausch angelegt. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass es Länder gibt, die bereits andere Wege gehen: Die Patientenakte besitzt dort schon zahlreiche serviceorientierte Funktionalitäten – wie zum Beispiel die Terminvereinbarung oder die Erneuerung eines Rezeptes. Um Akzeptanz bei den Nutzern zu finden, muss Deutschland von erfolgreichen Ländern lernen und diese auf die Entwicklung der Patientenakte übertragen.