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Gesetzgeber ermöglicht Online-Sozialwahlen ab 2023

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Der Deutsche Bundestag verabschiedet am 07.05.2020 nach langen Beratungen das „7. SGB IV- Änderungsgesetz“. Eine für die Krankenkassen wichtige Regelung ist die ab dem Jahr 2023 vorgesehene Möglichkeit der Online-Sozialwahlen.

Berlin, 07.05.2020 - Gesetzliche Krankenkassen können künftig im Rahmen eines Modellprojektes den Wahlberechtigten neben der etablierten Briefwahl die Möglichkeit bieten, über das Internet zu wählen. Das Modellprojekt dient dazu, Erfahrungen zu sammeln und in der Konsequenz dauerhaft Online-Wahlen zu ermöglichen.

Für Krankenkassen, die an dem Modellprojekt teilnehmen wollen, sieht der heutige Beschluss des Deutschen Bundestages eine Satzungsänderung spätestens bis zum 30.09.2020 durch die Verwaltungsräte der Kassen vor.
Die Sicherheitsstandards werden über eine Rechtsverordnung geregelt, die das Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik bis zum 30.09.2020 vorlegen muss.
Um ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen, haben sich die am Modellprojekt teilnehmenden Kassen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages werden die Voraussetzungen geschaffen, um die nächsten Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 auch digital durchführen zu können. Damit kann das Interesse an der sozialen Selbstverwaltung und auch die Wahlbeteiligung gesteigert werden, was die Barmer bereits seit 15 Jahren fordert. Nicht zuletzt handelt es sich bei dieser Maßnahme um einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen.