Meldungen zur Gesundheitspolitik

DIVI-Verordnung in Kraft getreten

Lesedauer unter 1 Minute

Berlin, 17.04.2020 - Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten zum 10.04.2020 wurden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, tägliche Informationen über die Verfügbarkeit freier Intensivbetten in einem bundesweiten Register zu teilen.

Der Bedarf an Intensivbetten ist aufgrund des neuartigen Coronavirus gestiegen. Im Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) müssen die Krankenhäuser künftig täglich bis 09:00 Uhr Auskunft über die Kapazität ihrer Intensivbetten geben. Dabei handelt es sich um eine wichtige und sinnvolle Einrichtung, die dazu beiträgt, eine medizinisch gute Versorgung zu ermöglichen. Die Abstimmung der Krankenhäuser über die Verteilung der Patienten kann so massiv verbessert werden.

Um die Krankenhäuser zu verpflichten, ihre freien Kapazitäten an Intensivbetten zu melden, ist die Verordnung des BMG daher richtig. Die Barmer befürwortet, die Patienten zunächst in spezialisierten Krankenhäusern unterzubringen – auch wenn sich diese nicht am unmittelbaren Wohnort befinden. Erleichtert wird die Koordination durch die Aufschlüsselung der Bettenbelegung über die zentralisierte Liste der DIVI.

Um den unterschiedlichen Versorgungsansprüchen und -bedarfen gerecht zu werden, die Kapazitäten zu entlasten und gleichzeitig Neuinfektionen unter eingelieferten Patienten zu verhindern, wurden bereits Konzepte zur Verteilung der Erkrankten entwickelt. Dabei ist es wichtig, die Ausstattung der jeweiligen Standorte zu berücksichtigen und gegebenenfalls sogar Schwerpunktkliniken einzurichten, wie beispielsweise aktuell in Thüringen geschehen.