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Anhörung zum Krankenhauszukunftsgesetz im Gesundheitsausschuss

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Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz sollen die Krankenhäuser eine bessere investive Ausstattung erhalten und im Bereich der Digitalisierung auf den neuesten Stand gebracht werden. In der gestrigen Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses unterstrich Professor Doktor Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen.

Berlin, 15.09.2020 – Mit der Einrichtung des Krankenhauszukunftsfonds sollen Krankenhausinvestitionen insbesondere im Bereich der Digitalisierung gefördert werden. Dafür werden insgesamt 3 Milliarden Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Durch die geplante Regelung unterstützt der Bund nun aktiv die Länder bei der Investitionsfinanzierung im Krankenhausbereich. Dieser Ansatz ist richtig und wird notwendig, weil die Länder ihrer Verpflichtung seit Langem nur noch unzureichend nachkommen. Mit der Einrichtung des Krankenhauszukunftsfonds sollen etwa Vorhaben zum Ausbau der digitalen Infrastruktur, der IT-Sicherheit oder der Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen finanziert werden. Weiterhin ist geplant, den Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser zu evaluieren.

Um Überschneidungen zwischen dem im Jahr 2016 eingeführten Krankenhausstrukturfonds und dem geplanten Krankenhauszukunftsfonds zu vermeiden, wird ersterer bis zum Jahr 2024 verlängert. In der Anhörung machte Professor Doktor Straub dazu deutlich, dass die Förderzwecke bei Krankenhausstrukturfonds und Krankenhauszukunftsfonds stärker abgegrenzt werden sollten. So könne der ursprüngliche Zweck des Krankenhausstrukturfonds, nämlich die Konzentration stationärer Kapazitäten und die Weiterentwicklung heutiger Standorte, wieder in den Mittelpunkt gerückt werden. Das Ziel sei der Aufbau von interdisziplinären Versorgungsverbünden, um die heutigen Krankenhausstrukturen qualitäts- und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln, so Straub.

Mit Blick auf die im Gesetzentwurf vorgesehenen Anschlussregelungen für die Ende September auslaufenden pauschalen COVID-19-Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser forderte Professor Doktor Straub eine umfassende Transparenz für alle Krankenhäuser und über alle Zahlungen. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die entsprechende Datenweitergabe seitens des GKV-Spitzenverbandes an die Vertragsparteien vor Ort nur im Rahmen einer Vereinbarung zum COVID-19-Ausgleich möglich ist.

Ebenso nötig, so Straub in der Anhörung weiter, sei eine vollständige Transparenz über die zusätzlich finanzierten Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit, insbesondere, weil hier die Kosten allein durch die GKV getragen wurden. Deshalb sollte in diesem Bereich keine Ausnahme gemacht werden.