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Die Qualität von Pflegeeinrichtungen soll besser sichtbar werden

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Vier Jahre nach dem Aussetzen des alten „Pflege-TÜVs" haben sich die Partner der Selbstverwaltung auf ein neues Prüfsystem der Qualität in vollstationären Einrichtungen der Altenpflege und eine neue Darstellung der Ergebnisse verständigt. Unterschiede in der Pflegequalität sollen viel besser als bisher in der Bewertung von Pflegeeinrichtungen sichtbar werden.

Berlin, 20.03.2019 – Gesetzliche Krankenkassen und die Träger von Pflegeeinrichtungen haben sich im Erweiterten Qualitätsausschuss in dieser Woche auf ein neues Prüfsystem zur Sicherung und Darstellung einer hohen Pflegequalität verständigt. Damit sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verständliche Informationen zur Qualität in Einrichtungen erhalten, die ein realistisches Bild der geleisteten Versorgung zeichnen und damit eine echte Vergleichbarkeit ermöglichen.

Das alte System der Pflegenoten hatte die unterschiedliche Qualität in Pflegeeinrichtungen nicht adäquat abgebildet. So wurden über 95 % aller stationären Pflegeeinrichtungen mit der Note 2,0 oder besser bewertet. Deshalb war es 2015 vom damaligen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gestoppt worden. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden dann 2016 die gesetzlichen Voraussetzungen für die Neuorganisation der Qualitätssicherung in der Pflege geregelt.

Das neue System soll nach der nun erfolgten Einigung des Qualitätsausschusses im vollstationären Bereich am 1. November 2019 starten. Die Erhebung der Qualität erfolgt künftig auf drei Wegen. Einmal im Jahr erheben die Pflegeeinrichtungen selbst Qualitätsindikatoren, die sie auch für das interne Qualitätsmanagement nutzen können. Zusätzlich stellen die vollstationären Pflegeeinrichtungen die so genannten Qualitätsrelevanten Informationen (beispielsweise zu Versorgungsschwerpunkten oder Spezialisierungen) zur Verfügung. Zudem erfolgen weiterhin externe Prüfungen, die jährlich bei Einrichtungen stattfinden. Bei Nachweis einer guten Qualität kann der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung auf zwei Jahre verlängert werden.

Nach Aussagen des GKV-Spitzenverbandes sollen im Frühjahr 2020 Ergebnisse des neuen Prüfsystems veröffentlicht und bis Ende 2020 jede stationäre Pflegeeinrichtung nach den neuen Regeln geprüft worden sein.