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#regionalstark – „Individuelle Altersmedizin“ in Hamburg

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Mit dem Behandlungsprogramm „Individuelle Altersmedizin“ gehen die Barmer und die Immanuel Albertinen Diakonie neue Wege in der Versorgung von Patienten mit geriatrischem Behandlungsbedarf. Es zeichnet sich durch eine enge Verzahnung zwischen der voll- beziehungsweise teilstationären Krankenhausversorgung und der ambulanten und stationären Pflege sowie eine nahtlose Anschlussbehandlung aus. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse von Geriatrie-Patienten berücksichtigt und die Behandlungsabläufe mit den Patienten und deren Angehörigen abgestimmt.

Berlin, 26.07.2019 – Mit dem am 23.07.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) wurde unter anderem das Entlassmanagement umfangreich reformiert. Seit dem 01.10.2017 sind Krankenhäuser verpflichtet, eine nahtlose Anschlussversorgung zu gewährleisten. Dies setzt das Behandlungskonzept „Individuelle Altersmedizin“ durch eine zeitlich und inhaltlich abgestimmte sektorenübergreifende Versorgung um.

Dafür hat die Barmer mit dem Albertinen-Haus – Zentrum für Geriatrie und Gerontologie in Hamburg einen Vertrag über eine besondere Versorgung nach § 140a SBG V für ihre Versicherten geschlossen.

Ein hierfür speziell eingerichtetes Fallmanagement plant und koordiniert die Therapie der Patienten. Dadurch wird die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zwischen der voll- und teilstationären Krankenhausversorgung, der Rehabilitation sowie der ambulanten und stationären Pflege optimiert und die Versorgung der Patienten verbessert. Eine Vernetzung mit regionalen Angeboten sowie eine enge Abstimmung mit dem Haus- und Facharzt des Patienten garantieren zudem eine wohnortnahe Behandlung. Mithilfe dieses individuell angepassten Behandlungsprogramms werden Verzögerungen in der Anschlussbehandlung nicht nur vermieden, sondern auch Behandlungsbrüche ausgeschlossen.

Das Versorgungskonzept beinhaltet auch eine regelmäßige Einschätzung der Situation der Patienten. Die Einschätzung stellt somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den weiteren Therapieverlauf dar. Sie findet vor der Aufnahme und nach der Entlassung aus der Klinik für Geriatrie sowie im Anschluss an die ambulante Behandlung statt.