Aktuelle Gesetzgebung

Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThGAusbRefG)

Lesedauer unter 2 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

01.09.2020Inkrafttreten
08.11.20192. Durchgang Bundesrat
26.09.20192./3. Lesung Bundestag
15.05.2019Anhörung im Gesundheitsausschuss
09.05.20191. Lesung Bundestag
12.04.20191. Durchgang Bundesrat
27.02.2019Kabinettsbeschluss
04.02.2019Verbändeanhörung Bundesministerium für Gesundheit
03.01.2019Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Schaffung eines einzigen Berufsbilds des Psychotherapeuten
  • Einführung eines 5-jährigen Direktstudiums, das zur Approbation führt und zur Ausübung der Heilkunde berechtigt
  • Gestuftes Bachelor- und Master-Studium
  • 3-jährige Weiterbildung zur fachlichen Vertiefung und Spezialisierung
  • Während der Weiterbildung vergütete Tätigkeit im Angestelltenverhältnis

 So positioniert sich die Barmer

Der Gesetzgeber plant weitreichende strukturelle und inhaltliche Änderungen bei der Ausbildung zum Psychotherapeuten. Dies geht aus dem Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung hervor.

Das Studium führt direkt zur Approbation

In Zukunft wird es nur noch das Berufsbild des Psychotherapeuten geben, die bisherigen Bezeichnungen Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut werden darin aufgehen. Das Studium der Psychotherapie soll fünf Jahre dauern und die gestufte Struktur eines Bachelor- und Masterstudiengangs aufweisen. Die Voraussetzung eines vorhergehenden Psychologie- oder Pädagogikstudiums entfällt. Anders als bisher soll das Studium direkt zur Approbation führen und zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie berechtigen.

Die Weiterbildung dient der fachlichen Vertiefung und Spezialisierung

Die inhaltliche Ausgestaltung des fünfjährigen Direktstudiums wird in der Approbationsordnung für Psychotherapeuten geregelt, die wichtigsten Ziele des Studiums formuliert bereits der Gesetzgeber: Neben der beruflichen Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie befähigt das Studium in Zukunft etwa zur Überprüfung und Weiterentwicklung psychotherapeutischer Verfahren. Zudem bereitet es auf eine Tätigkeit in Organisations- und Leitungsfunktionen vor. Das Studium soll die Breite der wissenschaftlich anerkannten – und gegebenenfalls auch noch nicht wissenschaftlich anerkannter – psychotherapeutischen Verfahren umfassen.

Eine fachliche Vertiefung oder die Entscheidung darüber, ob ein Studierender als Psychotherapeut in der Erwachsenen- oder in der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie arbeiten will, fällt zukünftig erst in der sich an die Approbation anschließenden dreijährigen Weiterbildung.

Während der dreijährigen Weiterbildung werden approbierte Psychotherapeuten im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses mit einer entsprechenden Vergütung tätig. Damit wird ihre finanzielle Situation während der Weiterbildung im Vergleich zu heute deutlich verbessert.

Position der Barmer:

Vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses des deutschen Hochschulwesens werden mit der Reform die Studiengänge sukzessive in Bachelor und Master verändert. Damit werden die Voraussetzungen zur Ausbildung vereinheitlicht und es wird wissenschaftlichen Standards Rechnung getragen.