Aktuelle Gesetzgebung

Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV)

Lesedauer unter 2 Minuten

außer Kraft gesetzt

Termine Gesetzgebung

01.11.2019Inkrafttreten
09.09.2019Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Strengere Vorgaben für bereits bestehende Pflegepersonaluntergrenzen in Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie und Intensivmedizin
  • Ab 01.01.2020 neue Pflegepersonaluntergrenzen für Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Frührehabilitation und Schlaganfalleinheiten
  • Erhalt der Differenzierung der Pflegepersonaluntergrenzen nach Tag- und Nachtschichten

So positioniert sich die Barmer

Nachdem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) keine Einigung erzielen konnten, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nun eine Verordnung zur Weiterentwicklung bestehender und Festlegung neuer Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser per Ersatzvornahme. Diese sollen für pflegesensitive Bereiche gelten. Bereits im Vorjahr hatte das Ministerium aufgrund gescheiterter Verhandlungen die Grenzen selbst festgelegt.

Mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung sollen die für das Jahr 2020 bereits vorgegebenen Pflegepersonaluntergrenzen verschärft werden: Für pflegesensitive Bereiche der Intensivmedizin und Kardiologie wird die Zahl der maximal von einer Pflegekraft in einer Schicht zu betreuenden Patienten abgesenkt. In der Kardiologie sollen dann zum Beispiel 10 statt bislang 12 Patienten pro Pflegekraft in der Tagschicht betreut werden. Auch der maximal zulässige Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte wird zum 01.01.2020 in der Intensivmedizin, Geriatrie und Kardiologie gesenkt. Daneben sollen weitere Pflegepersonaluntergrenzen für die pflegesensitiven Bereiche der Neurologie, der neurologischen Frührehabilitation, der Schlaganfalleinheiten und der Herzchirurgie bestimmt werden.

Um einen patientengefährdenden Abbau von Pflegepersonal in den Krankenhäusern zu verhindern, hatte die Große Koalition im Juli 2017 den GKV-SV und die DKG beauftragt, jährlich Personaluntergrenzen für sogenannte pflegesensitive Bereiche zu vereinbaren.

Position der Barmer:

Es ist positiv, dass mit dem Verordnungsentwurf die Weiterentwicklung der Personaluntergrenzen auf den Weg gebracht wird. Personaluntergrenzen können für mehr Patientensicherheit und eine bessere Pflege am Krankenbett insgesamt sorgen. Die Ausweitung der Untergrenzen auf zusätzliche pflegesensitive Bereiche ist sinnvoll. Perspektivisch müssen Personaluntergrenzen für weitere pflegesensitive Bereiche sowie alle bettenführenden Stationen eines Krankenhauses festgelegt werden.