Aktuelle Gesetzgebung

Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XI - Beitragssatzanpassung

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Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung



01.01.2019Inkrafttreten
14.12.20182. Durchgang Bundesrat
29.11.20182./3. Lesung Bundestag
26.11.2019Anhörung im Gesundheitsausschuss
23.11.20181. Durchgang Bundesrat
08.11.20181. Lesung Bundestag
10.10.2018Kabinettsbeschluss
27.09.2018Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Anhebung des Beitragssatzes der Sozialen Pflegeversicherung zum 01.01.2019 um 0,5 Prozentpunkte

So positioniert sich die Barmer:

Der Bundestag hat am 29.11.2018 das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Beitragssatzanpassung" in 2./3. Lesung beschlossen.

Mit dem Gesetz wurde der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) angehoben. Er beträgt für Versicherte mit Kindern seit dem 01.01.2019 3,05 Prozent (vorher 2,55 Prozent). Kinderlose Versicherte zahlen 3,3 Prozent in die SPV ein. Mit den dadurch erzielten Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro pro Jahr könne der Beitragssatz bis zum Jahr 2022 stabil gehalten werden, so die Bundesregierung in ihrer Begründung.

Die jährlichen Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro dienen einerseits der Finanzierung der – aufgrund des im Jahr 2017 reformierten Pflegebedürftigkeitsbegriffs – ausgeweiteten Leistungen. Andererseits sollen damit zwei Schwerpunkte der pflegepolitischen Agenda der Bundesregierung finanziell unterlegt werden. So sind für eine zusätzliche Entlastung der pflegenden Angehörigen und die „kontinuierliche Anpassung der Sachleistungsbeträge der Pflegeversicherung an die Personalentwicklung“ weitere Gesetzgebungsverfahren geplant.

Position der Barmer:

Der dritte Beitragssprung innerhalb von vier Jahren zeigt, wie groß die Herausforderungen der alternden Gesellschaft für die Soziale Pflegeversicherung sind. Eine kontinuierliche Dynamisierung von Pflegesachleistungen, die an die Personalentwicklung gekoppelt wird, ist sachgerecht. Sie kann zur Stärkung des bestehenden Teilkostensystems Pflege und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen.