auf Wunsch Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte
Kombination unterschiedlicher Leistungen möglich
Pflege in den eigenen vier Wänden
Die meisten Menschen wünschen sich, in ihrem vertrauten Zuhause gepflegt zu werden. Wir informieren Sie über die verschiedenen Formen der Unterstützung.
Sie erhalten Pflegegeld?
Schon einen Termin für den nächsten Beratungseinsatz vereinbart?
Sind private Personen in die häusliche Betreuung eingebunden, unterstützt die Barmer Pflegekasse Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 mit einem monatlichen Pflegegeld.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche durch Fachkräfte nachweisen. Lesen Sie hier, was in diesem Zusammenhang wichtig ist.
Für den Einsatz professioneller Pflegekräfte zu Hause können Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 Pflegesachleistungen beantragen. Die Pflegedienste oder Sozialstationen rechnen direkt mit der Barmer Pflegekasse ab.
Unter Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung. Die Hilfe lässt sich mit anderen Leistungen der häuslichen Pflege kombinieren.
Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag
Wer ambulante Pflegeleistungen bezieht, hat ebenfalls Anspruch auf weitere Leistungen, die dabei helfen, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu Hause führen zu können.
Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, weil sie verreist oder krank ist, haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege oder Ersatzpflege.
Ungeplante Ereignisse können hin und wieder vorkommen. Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege. Die Kosten übernimmt die Barmer Pflegekasse bei allen Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5.
Um die Pflege daheim zu erleichtern und eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, übernimmt die Barmer Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel wie Hausnotrufsysteme.