Jemand schreibt mit einem Stift auf ein Blatt Papier.

Nachweis erbringen – Gutachten einholen

Lesedauer unter 1 Minute

Mit Hilfe eines Gutachtens besteht die Chance, Streitfälle in Arzthaftpflichtsachen außergerichtlich zu klären.

Für den Nachweis eines Behandlungsfehlers ist in den meisten Fällen die Einholung eines medizinischen Gutachtens erforderlich. Ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten kann allerdings sehr teuer sein. Nachfolgend zeigen wir Ihnen Möglichkeiten, mit deren Hilfe Sie in der Regel kostenfreie Gutachten erhalten können.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) können Sie ein kostenfreies medizinisches Gutachten erstellen lassen. Der MDK arbeitet ausschließlich im Auftrag der Krankenkassen. Wenden Sie sich daher an Ihre Barmer. Wir können für Sie eine qualifizierte Begutachtung veranlassen.

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer prüft alternativ zur Begutachtung durch den MDK. Das Schlichtungsverfahren ist in der Regel kostenfrei (lediglich einzelne zahnärztliche Schlichtungsstellen erheben Gutachtergebühren). Die Schlichtungsstelle arbeitet ausschließlich auf Antrag der Patientin oder des Patienten. Nähere Informationen und Adressen der Schlichtungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Barmer.

 

Textnachweis

  • Autor: Barmer Internetredaktion
  • Qualitätssicherung: Christine Elker (Abteilung Regress - Bereich Behandlungsfehler)

Weiterführende Informationen

Lesen Sie auch unsere Redaktionellen Grundsätze.