Bei Krankheit finanziell abgesichert

Krankengeld: Ihr Anspruch und die Berechnung der Krankengeldhöhe

Wann haben Sie Anspruch auf Krankengeld?

Finanzielle Sicherheit ist bei längerer Krankheit eine wichtige Voraussetzung, damit Sie sich vollständig auf Ihre Genesung konzentrieren können. Um Sie als Krankenkasse dabei bestmöglich zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Krankengeld, Ihrem Anspruch, Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit und mehr für Sie zusammengefasst. Wenn die Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, sind Sie durch das Krankengeld finanziell abgesichert. 

Wie hoch ist das Krankengeld?

Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Krankengeld voraussichtlich sein wird?
Wie viel wird mir gezahlt? Um die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengeld zu erfahren, können Sie unseren Krankengeld-Rechner für Arbeitnehmer nutzen. Es werden wenige Angaben zu Ihrem regelmäßigen Einkommen benötigt. 

Wann wird das Krankengeld ausgezahlt?

Im Barmer Kompass erhalten Sie jederzeit transparente Infos zur Bearbeitung Ihrer Krankschreibung und zum Zeitpunkt, wann und in welcher Höhe Ihr Krankengeld gezahlt wurde. Er ist Bestandteil des persönlichen Mitgliederbereichs Meine Barmer sowie der Barmer-App.

Was ändert sich beim Krankengeld mit der digitalen Krankschreibung?

Sie habe Fragen zur neuen digitalen Krankschreibung (eAU)?
Die Antworten finden Sie in unseren FAQ

Krankengeld: Alles auf einen Blick

Arbeitnehmer

Hier sind die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmer. 

Künstler & Publizisten

Was muss ich als Künstler oder Publizist beachten? 

Selbstständige

Selbstständige lesen hier, was für sie wichtig ist. 

Arbeitslose

Auch wenn Sie arbeitslos sind, erhalten Sie von uns Krankengeld. 

Kinderkrankengeld

Welche Besonderheiten gibt es beim Thema Kinderkrankengeld? 

Angehörige

Was Familien und Freunde von langfristig Erkrankten wissen sollten. 

Krankengeld: Berechnung und Auszahlung einfach und verständlich erklärt

Die wichtigsten Aspekte rund ums Krankengeld haben wir in unserem Animationsvideo für Sie zusammengefasst. Es erklärt anschaulich, wie lange Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt oder was es beim Beantragen und beim Anspruch zu beachten gilt. Außerdem erfahren Sie, mit welchen Services die Barmer Sie als Krankenkasse beim Thema Krankengeld und dem Antrag darauf unterstützt. Ein Audiotranskript des Sprechertextes unseres Erklärvideos gibt es zum Download als PDF.

Fragen und Antworten zum Thema Krankengeld

So kommt Ihre Krankschreibung zur Barmer:

  • Über Ihre Arztpraxis:
    Die Übermittlung Ihrer Krankschreibung (eAU) erfolgt seit 01.07.2022 in der Regel automatisch über Ihre Praxis. Einfach, kostenlos und sicher.


Falls Sie noch eine „Ausfertigung für die Krankenkasse“ in Papierform erhalten haben, können Sie Ihre Krankschreibung über folgende Wege einreichen:

  • Upload mit der BARMER-App
    Einfach die Krankschreibung abfotografieren und direkt einsenden
  • Per Post - an:
    BARMER, 42267 Wuppertal
    (Postleitzahl-Raum 00000 - 46999)
    BARMER, 73520 Schwäbisch Gmünd
    (Postleitzahl-Raum 47000 - 99999)

Es ist wichtig, dass Sie uns Ihre Krankschreibungen innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.

Hat die Arztpraxis eine digitale Krankschreibung ausgestellt? Dann entfällt für Sie die Frist.

Als Arbeitnehmer haben Sie innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Dabei gilt: Alle Tage, an denen Sie wegen derselben Krankheit krankgeschrieben waren, werden bei Ihrem Anspruch auf diese Dauer angerechnet. Dies gilt auch, wenn zu Ihrer bestehenden Krankheit noch eine weitere Arbeitsunfähigkeit durch eine andere Erkrankung hinzukommt.
Diese Zahlungen erfolgen immer abschnittsweise rückwirkend. Das heißt, wenn Sie Ihre Krankschreibung einreichen, erhalten Sie das Krankengeld für den Zeitraum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit.

Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstelle einer Krankschreibung, auf Anfrage eine "Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
 

So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein:

  • Über die Barmer-App:
    Einfach die Liegebescheinigung abfotografieren, direkt einsenden und den Bearbeitungsstatus in der Barmer-App verfolgen.
  • Alternativ können Sie das Rücksendeschreiben hier zum Ausdrucken direkt herunterladen und zusammen mit der „Liegebescheinigung“
    per Post an
    BARMER, 42267 Wuppertal
    (PLZ-Raum 00000 - 46999)
    BARMER, 73520 Schwäbisch Gmünd
    (PLZ-Raum 47000 - 99999)
    oder per Telefax 0800 3330090
    senden.

Den Vordruck zur Änderung der Bankverbindung im laufenden Krankengeldbezug können Sie hier herunterladen.

Änderung der Bankverbindung (PDF, 565 KB)

Für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige und Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Gehaltsfortzahlung (zum Beispiel unständig und kurzzeitig Beschäftigte) ist der Krankengeldanspruch ausgeschlossen. Diese Personenkreise haben jedoch die Möglichkeit sich für einen Krankengeld-Wahltarif zu entscheiden.
Der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht spätestens nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Er besteht grundsätzlich für jede Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Besteht wegen derselben Erkrankung erneut Arbeitsunfähigkeit, ist der Anspruch auf insgesamt sechs Wochen begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ein neuer Gehaltsfortzahlungsanspruch entstehen. Wir beraten Sie gerne.  

Volle Transparenz über Ihr Krankengeld in Meine Barmer

  • Einfach sehen, ob die digitale Krankschreibung eingegangen ist
  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand Ihres Krankengeldes verfolgen
  • Wissen wann und wieviel Krankengeld ausgezahlt wurde 

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