Krankengeld für Künstler und Publizisten

Krankengeld: Absicherung im Krankheitsfall für Künstler und Publizisten

Die Barmer sorgt in der Regel nach sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit für Ihre finanzielle Sicherheit und zahlt Ihnen Krankengeld, sofern eine Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht. Um bereits vor der 7. Woche finanziell abgesichert zu sein, besteht die Möglichkeit einen früheren Anspruch auf Krankengeld zu wählen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Wahltarif Krankengeld.

Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen. 

So kommt die Krankschreibung zur Barmer:

  • Über Ihre Arztpraxis:
    Die Übermittlung Ihrer Krankschreibung (eAU) erfolgt seit 01.07.2022 in der Regel automatisch über Ihre Praxis. Einfach, kostenlos und sicher. Mehr Infos zur Umstellung auf die eAU

Haben Sie noch eine Ausfertigung für die Krankenkasse in Papierform erhalten? Dann können Sie die Krankschreibung auf folgenden Wegen bei uns einreichen:

  • Über die Barmer-App:
    Einfach die Krankschreibung abfotografieren und direkt einsenden.
  • Per Post - an:
    Barmer, 42267 Wuppertal
    (PLZ-Raum 00000 - 46999)
    Barmer, 73520 Schwäbisch Gmünd
    (PLZ-Raum 47000 - 99999)

Den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung können Sie unkompliziert in der Barmer-App nachverfolgen. 

Bitte beachten Sie:

Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von Vertragsarztpraxen ausgestellt worden sind (zum Beispiel Krankmeldungen aus dem Ausland), innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich. 

Volle Transparenz über Ihr Krankengeld in Meine Barmer

  • Einfach sehen, ob die digitale Krankschreibung eingegangen ist
  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand Ihres Krankengeldes verfolgen
  • Wissen wann und wieviel Krankengeld ausgezahlt wurde 

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Details zum Thema Krankengeld

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Höhe Ihres Krankengeldes beträgt 70% Ihres Arbeitseinkommens, von dem Sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge gezahlt haben. Dieses teilt uns die Künstlersozialkasse mit. 
Das maximale Krankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt 120,75 Euro im Jahr 2024. Wenn Sie für einen ganzen Kalendermonat Krankengeld erhalten, wird es immer für 30 Tage berechnet - unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.

Was wird für die Berechnung des Krankengeldes benötigt?

  • Angaben zu Ihrem Einkommen
    Wir brauchen von Ihnen eine Rückmeldung, ob Sie weitere Geldleistungen erhalten. Hierzu erhalten Sie von uns eine schriftliche Anfrage. Bitte schicken Sie uns diese ausgefüllt zurück. Sie können uns den ausgefüllten Fragebogen auch über das Postfach im Web oder in der Barmer-App einreichen.
  • Aktuelle Bankverbindung
    Ändert sich während des Krankengeldbezuges Ihre Bankverbindung, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontodaten mit.

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