Krankengeld für Arbeitnehmer

Krankengeld: Absicherung im Krankheitsfall für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit sorgt in der Regel Ihr Arbeitgeber mit einer Gehaltsfortzahlung für Ihre finanzielle Sicherheit. Im Anschluss daran, also ab dem 43. Tag Ihrer Erkrankung, zahlt Ihnen die Barmer Krankengeld.

Sie haben innerhalb der letzten vier Wochen einen neuen Job angefangen? Werden Sie innerhalb der ersten vier Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld (vorausgesetzt, alle Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt). Sollten Sie für eine längere Zeit erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der fünften Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel über sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Sind Sie weiterhin krank, erhalten Sie im Anschluss daran wieder Krankengeld von der Barmer.

Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen.

So kommt Ihre Krankschreibung zur BARMER:

  • Über Ihre Arztpraxis:
    Die Übermittlung Ihrer Krankschreibung (eAU) erfolgt seit 01.07.2022 automatisch über Ihre Praxis. Einfach, kostenlos und sicher. Mehr Infos zur Umstellung auf die eAU

Haben Sie noch eine Ausfertigung für die Krankenkasse in Papierform erhalten? Dann können Sie die Krankschreibung auf folgenden Wegen bei uns einreichen:

  • Über die Barmer-App:
    Einfach die Krankschreibung abfotografieren und direkt einsenden.
  • Per Post - an:
    Barmer, 42267 Wuppertal
    (PLZ-Raum 00000 - 46999)
    Barmer, 73520 Schwäbisch Gmünd
    (PLZ-Raum 47000 - 99999)

Den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung können Sie in jedem Fall unkompliziert in der Barmer-App nachverfolgen. 

Bitte beachten Sie:
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von Vertragsarztpraxen ausgestellt worden sind (zum Beispiel Krankschreibungen aus dem Ausland), innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich. 

Eine junge Frau im Bett verfolgt über die Barmer-App auf ihrem Mobiltelefon den Status ihrer Krankmeldung.

Mit der Barmer-App sind Sie jederzeit über den Status ihrer Krankmeldung informiert.

Bis zu welchem Einkommen sind Arbeitnehmende gesetzlich krankenversicherungspflichtig?

In einer Anstellung sind Sie grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Der Krankenkassenbeitrag wird dann aus Ihrem monatlichen Gehalt ermittelt. Verdienen Sie jedoch regelmäßig mehr als einen bestimmten Grenzbetrag, sind Sie nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Gerne können Sie sich dann bei der Barmer freiwillig gesetzlich versichern lassen. In diesem Fall richtet sich Ihr Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, fließt nicht in die Berechnung mit ein.

Informationen für Berufstätige

Volle Transparenz über Ihr Krankengeld in Meine Barmer

  • Einfach sehen, ob die digitale Krankschreibung eingegangen ist
  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand Ihres Krankengeldes verfolgen
  • Wissen wann und wieviel Krankengeld ausgezahlt wurde 

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Details zum Thema Krankengeld

Krankengeldrechner: So berechnen Sie die Höhe Ihres Krankengelds

Um zu sehen, wie hoch Ihr Krankengeld voraussichtlich sein wird, nutzen Sie einfach unseren Krankengeldrechner.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Höhe Ihres Krankengelds richtet sich nach Ihrem regelmäßigen monatlichen Einkommen. Es beträgt entweder 70 Prozent Ihres Bruttogehalts oder 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Es ist gesetzlich vorgegeben, dass der niedrigere der beiden Werte Ihr Krankengeld ergibt

  • Zusätzlich zu den monatlichen Gehaltszahlungen werden auch Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate, zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, bei der Berechnung Ihres Krankengelds berücksichtigt.
  • Von diesem "Brutto-Krankengeld" werden dann noch Ihre Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Barmer zahlt in dieser Zeit den Arbeitgeberanteil für Sie.

Das maximale Krankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt 120,75 Euro im Jahr 2024. Wenn Sie für einen ganzen Kalendermonat Krankengeld erhalten, wird es immer für 30 Tage berechnet - unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.

Was braucht die Barmer zur Berechnung und Auszahlung Ihres Krankengelds?

  • Angaben zu Ihrem Einkommen
    Vor Beginn der Krankengeldzahlung erhalten Sie ein Informationsschreiben mit einer Erklärung zum Bezug von Geldleistungen. Bitte schicken Sie diese Erklärung ausgefüllt an uns zurück. Sie können die Angaben auch online im Web, in der Barmer-App über die Eingabe des Login-Codes machen.
  • Die Gehaltsdaten
    Diese übermittelt Ihr Arbeitgeber an die Barmer. Sie enthalten unter anderem Angaben zur Höhe Ihres Gehalts und ob Sie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben. Anhand dieser Daten berechnet die Barmer Ihr Krankgeld.
  • Aktuelle Bankverbindung
    Ändert sich während des Krankengeldbezuges Ihre Bankverbindung, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontodaten mit.

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