Psychische Erkrankungen verstehen und behandeln

Psychische Erkrankungen: So erhalten Sie Unterstützung und Therapien

Egal ob jung oder alt, männlich oder weiblich – psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen können uns alle treffen. Welche Krankheitsbilder es gibt und welche Therapieformen Ihnen zur Verfügung stehen.

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FAQ: Häufige Fragen zum Thema Psychische Erkrankungen

Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung müssen Sie in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde besuchen. Bei diesem orientierenden Erstgespräch von insgesamt mindestens 50 Minuten klärt die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, ob Ihren Problemen eine seelische Erkrankung zugrunde liegt, die mit den Mitteln der Psychotherapie behandelt werden kann. Weiterlesen
Die Terminservicestelle ist für Sie da, wenn Sie einen zeitnahen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde möchten. Sie vermittelt auch eine psychotherapeutische Akutbehandlung, wenn in der vorherigen Sprechstunde ein Bedarf festgestellt wurde oder wenn eine stationäre Behandlung mit psychologischem Schwerpunkt voranging. Weiterlesen
Die 116117 ist die bundesweit einheitliche Rufnummer der Terminservicestellen. Wählen Sie einfach diese Rufnummer, wenn Sie schnelle und qualifizierte therapeutische Hilfe suchen und einen zeitnahen Termin bei einem Psychotherapeuten vereinbaren möchten. Der Anruf ist kostenfrei. Weiterlesen
Die probatorische Sitzung folgt im Anschluss an eine psychotherapeutische Sprechstunde. Diese muss zunächst in Anspruch genommen werden, um zu klären, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und – wenn ja – welche Form der Therapie geeignet ist. Sofern keine Akutbehandlung, also eine direkte intensive Behandlung, notwendig ist, folgen auf die psychotherapeutische Sprechstunde mindestens zwei probatorische Sitzungen. Weiterlesen
Je nach Dringlichkeit und Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung wird in Deutschland zwischen Akutbehandlung, Kurzzeittherapie und Langzeittherapie unterschieden. Doch was genau steckt hinter diesen Begriffen und was bedeuten sie für den Patienten? Weiterlesen
In Deutschland profitieren gesetzlich Versicherte von umfangreichen Kassenleistungen im psychotherapeutischen Bereich. Dabei gibt es bestimmte Voraussetzungen dafür, dass die Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie übernehmen. Lesen Sie, welche dies sind, welche Therapieverfahren anerkannt sind und welche Berufsgruppen psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Weiterlesen
Wer nach einer Praxis für Psychotherapie sucht, stößt auf eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter: Psychologen, Ärzte, Heilpraktiker … Wir möchten Ihnen helfen, den für Sie richtigen Therapeuten zu finden. Weiterlesen

Sie stehen vor einer Praxis und lesen auf dem Schild das Wort „Psychotherapie“. Was können Sie daraus schließen? Die Antwort lautet: Leider nicht viel! Denn der Begriff „Psychotherapie“ hat für sich allein genommen keine große Aussagekraft: Weder verrät er, nach welchem Verfahren in der psychotherapeutischen Praxis behandelt wird, noch, über welche Qualifikation der Behandelnde verfügt. Woran liegt das? Ganz einfach: „Psychotherapie“ ist als Bezeichnung nicht gesetzlich geschützt und kann von Psychotherapeuten, Ärzten und Heilpraktikern verwendet werden – unabhängig von ihrer Ausbildung. Wollen Sie sich als gesetzlich Versicherter in psychotherapeutische Behandlung begeben, dann sollten Sie sich immer gezielt erkundigen, ob Sie in der jeweiligen Praxis von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten behandelt werden, dessen Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Quelle: therapie.de (Abruf am 13.7.2020)

Psychotherapeut ist in Deutschland ein gesetzlich geschützter Titel: Nur psychologische Psychotherapeuten, ärztliche Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit entsprechender staatlicher Zulassung zur Heilkunde (Approbation) dürfen sich als Psychotherapeuten bezeichnen und als solche mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Psychotherapeuten haben Psychologie oder Medizin (Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten auch Pädagogik / Sozialpädagogik) studiert und darauf aufbauend eine psychotherapeutische Aus- oder Weiterbildung in einem Psychotherapieverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie oder systemische Therapie) absolviert. Zukünftige Berufsanwärter haben die Möglichkeit, sich ab dem Wintersemester 2020/21 in einem eigenständigen Studiengang zum Psychotherapeuten ausbilden zu lassen. Heilpraktiker, Psychologen ohne Approbation sowie Ärzte ohne anerkannte psychotherapeutische Weiterbildung dürfen sich nicht „Psychotherapeut“ nennen, auch wenn sie Psychotherapie als Privatleistung in ihrer Praxis anbieten.

Quelletherapie.de (Abruf am 13.7.2020)
 

Ein Psychologe beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen. Der Titel „Psychologe“ setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie voraus. Psychologen können ihr Fachwissen in vielen verschiedenen Berufen anwenden. Diese liegen nicht zwangsläufig im Bereich der Heilkunde. Viele Psychologen arbeiten auch im Bildungswesen, im Rechtswesen oder in der Wirtschaft. Nach dem Studium können sich Diplom- und Master-Psychologen in einer drei- bis fünfjährigen Zusatzausbildung in einem Psychotherapieverfahren zum psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten fortbilden. Als Psychotherapeuten arbeiten Psychologen mit dem Mittel des therapeutischen Gesprächs; sie dürfen keine Medikamente verabreichen. Wenn sie eine Heilpraktiker-Erlaubnis erwerben, dürfen Psychologen auch ohne Approbation im Bereich der Psychotherapie arbeiten, sie sind dann aber keine „Psychotherapeuten“ und können nicht mit der Krankenkasse abrechnen.

Quellen:

Ein Psychoanalytiker ist ein Psychologe oder Arzt mit Aus- oder Weiterbildung im psychoanalytischem Therapieverfahren. Ein Psychoanalytiker stützt seine Behandlung auf die Theorie und Methoden der Psychoanalyse. Diese wurde um 1890 von dem Neurologen Sigmund Freud als Therapieverfahren begründet. Seitdem hat sie sich in unterschiedliche Richtungen weiterentwickelt. Im Kern beruht die Psychoanalyse auf der Annahme, dass sich seelische Konflikte auf unbewusste Faktoren zurückführen lassen, die mithilfe der psychoanalytischen Methode, beispielsweise durch freies Assoziieren oder Traumanalyse, aufgedeckt und verständlich gemacht werden können. Der Weg zur Heilung führt bei der Psychoanalyse daher immer über das Verstehen. Dies unterscheidet die Psychoanalyse von stärker symptomorientierten Ansätzen wie der Verhaltenstherapie. Eine klassische Psychoanalyse kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Daneben gibt es aber auch Therapieformen von kürzerer Dauer im Rahmen der analytischen Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.

Quellen:
 

Die genaue Bezeichnung für einen Psychiater lautet „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“. Es handelt sich also um einen Arzt, der nach dem Medizinstudium eine entsprechende fünfjährige Facharztweiterbildung absolviert hat. Die Psychotherapie wurde in Deutschland im Jahr 1994 als fester Bestandteil in die Facharztausbildung zum Psychiater mit aufgenommen. Daher können Psychiater hierzulande auch als ärztliche Psychotherapeuten arbeiten. Im Unterschied zu psychologischen Psychotherapeuten nehmen Psychiater die möglichen körperlichen Ursachen seelischer Leiden stärker in den Blick. Wenn es sinnvoll erscheint, können sie ihre Patienten mit Medikamenten, wie Antidepressiva, behandeln oder auch medikamentöse und psychotherapeutische Behandlungsansätze miteinander kombinieren.

Quellen:
 

Ein Heilpraktiker ist eine Person, die über eine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz verfügt. Dabei unterscheidet man zwischen den umfassend ausgebildeten „großen“ Heilpraktikern und den „kleinen“ Heilpraktikern, deren Zulassung auf einen bestimmten Bereich beschränkt ist. Zur letztgenannten Gruppe zählt auch der „Heilpraktiker für Psychotherapie“. Er darf keine körperlichen Leiden behandeln, verfügt aber dafür auf seinem Fachgebiet meist über ein tieferes Wissen als ein Voll-Heilpraktiker. Neben Gesprächstherapie, Gestalttherapie und systemischer Therapie werden von Heilpraktikern noch viele weitere Psychotherapieverfahren angeboten. Die Qualitätsstandards können dabei erheblich voneinander abweichen. Die Ausbildung erfolgt überwiegend an privaten Einrichtungen, die Inhalte sind nicht gesetzlich vorgegeben. Heilpraktiker dürfen zwar Psychotherapie anbieten, sich aber nicht „Psychotherapeut“ nennen, da sie nicht über die entsprechende staatliche Zulassung (Approbation) verfügen. Daher können Heilpraktiker ihre Leistungen auch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Quellen:
 

Qualitätssicherung:

 

  • Marie Viktoria Assel, Psychologin bei der Barmer
  • Andrea Jakob-Pannier, Diplom-Sozialpädagogin, Psychologin und Psychoonkologin bei der Barmer
  • Anna Laura Meyke, Psychologin bei der Barmer

 

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