Alte Frau sitzt am Tisch und wird von junger Frau liebevoll umarmt
Pflege

Pflegekräfte aus dem Ausland: Wie geht das legal und sicher?

Lesedauer unter 6 Minuten

Redaktion

  • Brigitte Teigeler (Fachjournalistin und Diplom-Pflegefachwirtin)

Qualitätssicherung

  • Juliane Diekmann (Diplom-Pflegewissenschaftlerin, Barmer Pflegekasse)

Wer eine ausländische Betreuungskraft beschäftigt, sollte die gesetzlichen Vorgaben kennen. Denn das deutsche Arbeitsrecht ist auch für ausländische Beschäftigte bindend. Auf diese Punkte sollten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen achten, um die Betreuung rechtssicher zu gestalten.

Wo bekomme ich die Unterstützung einer ausländische Pflegekraft?

Wer sich für die Beschäftigung einer osteuropäischen Betreuungskraft entscheidet, steht bald vor der Frage: Wie finde ich eine passende Hilfe und wie kann ich sie legal beschäftigen? Denn jemanden „schwarz“ arbeiten zu lassen, kann gravierende Folgen haben. Die schwarz beschäftigten Betreuungskräfte müssen zudem immer mit der Angst leben entdeckt zu werden. Häufig arbeiten sie weit unterhalb des Mindestlohns – und das ohne soziale Absicherung.

Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn ausländische Haushaltshilfen als Selbstständige auftreten. Denn wenn eine Person mit im Privathaushalt wohnt und rund um die Uhr bei nur einem Auftraggeber eingesetzt wird, sind die Voraussetzungen einer Selbstständigkeit in der Regel nicht erfüllt. Eine Scheinselbstständigkeit wird jedoch mit empfindlichen Bußgeldern geahndet, auch für den Auftraggeber.

  1. Die pflegebedürftige Person oder eine Familienangehörige beziehungsweise ein Familienangehöriger stellt selbst jemanden ein (Arbeitgebermodell).
  2. Die pflegebedürftige Person oder eine Familienangehörige beziehungsweise ein Familienangehöriger beauftragt über eine Vermittlungsagentur ein ausländisches Unternehmen (Entsendemodell).

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Wann werde ich selbst zum Arbeitgeber?

Bei diesem sogenannten Arbeitgebermodell wird die Familie selbst zum Arbeitgeber – mit allen Rechten und Pflichten. Über die Agentur für Arbeit, Zeitungsannoncen oder private Arbeitsvermittler kann sie eine ausländische Betreuungskraft einstellen und schließt direkt mit ihr einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. 

Ermöglicht wird das durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union (EU): Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger kann laut dieser in jedem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen arbeiten wie ein Angehöriger dieses Staates.

Vorteil dieses Modells ist, dass es eine legale Beschäftigung der Betreuungskraft garantiert. Für viele ist die Vorstellung, selbst zum Arbeitgeber zu werden, jedoch sehr ungewohnt und bedeutet eine zusätzliche Belastung.

Caritas (Carifair) und Diakonie (FairCare) unterstützen bei der Vermittlung ausländischer Betreuungskräfte und helfen bei der Organisation des Arbeitsverhältnisses sowie den erforderlichen Formalitäten.

  
ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag wird zwischen dem deutschen Haushalt und der ausländischen Arbeitnehmerin geschlossen. In diesem sind konkrete Regelungen zur Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Probezeit, Kündigungsfristen etc. vereinbart. 
ArbeitszeitDie Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes müssen eingehalten werden. Die zulässige Arbeitszeit in Deutschland beträgt höchstens acht Stunden, im Einzelfall bis zu zehn Stunden pro Tag und höchstens 48 Stunden pro Woche, zuzüglich regelmäßiger Pausen und Ruhezeiten. Bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden sind 30 Minuten Pause Pflicht, bei über neun Stunden sind es 45 Minuten. Zwischen dem Ende einer „Schicht“ und dem Beginn der nächsten ist eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden einzuhalten. Wichtig zu wissen: Auch Bereitschaftszeiten, also wenn die Betreuungskraft auf Abruf bereitsteht, zählen zur normalen Arbeitszeit.
VergütungZu zahlen ist der gültige allgemeine Mindestlohn, der für das Jahr 2021 bei 9,50 Euro pro Stunde liegt. Qualifizierte Pflegekräfte mit anerkannter Ausbildung aus der EU müssen in Deutschland bezahlt werden wie deutsche Pflegekräfte. Hier liegt der Mindestlohn derzeit bei 11,60 Euro pro Stunde in Westdeutschland und bei 11,20 Euro in Ostdeutschland. Zum 1. April 2021 soll dieser auf 12,50 bzw. 12,20 Euro (West/Ost) erhöht werden.
Entgeltfortzahlung und UrlaubDie Betreuungskraft hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens 24 Werktagen im Jahr. Im Krankheitsfall hat sie für sechs Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
MeldepflichtenDer Arbeitgeber ist verpflichtet, beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer zu beantragen. Auch muss er die Betreuungskraft bei einer Krankenkasse ihrer Wahl anmelden. Die Krankenkasse meldet die Arbeitnehmerin dann bei der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit an. Auch ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Haushaltshilfe beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden und die Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen.
UnterbringungFür die Betreuungskraft muss ein eigenes Zimmer vorhanden sein. Bei freier Kost und Logis können die entsprechenden Kosten als geldwerter Vorteil auf das Arbeitgeberbrutto aufgeschlagen werden.

Wie bekomme ich eine ausländische Pflegekraft: Ein ausländisches Unternehmen beauftragen

Beim sogenannten Entsendemodell beauftragt die pflegebedürftige Person oder eine Familienangehörige bzw. ein Familienangehöriger ein ausländisches Unternehmen, meist aus Osteuropa, das Betreuungs- und Haushaltsdienste anbietet. Dieses entsendet dann eine bei ihm angestellte Haushalts-, Betreuungs- oder Pflegekraft in den Haushalt. 

Das ausländische Unternehmen fungiert als Arbeitgeber, setzt den Arbeitsvertrag auf, zahlt das Gehalt der Betreuungskraft und leistet im Heimatland Steuern und Sozialabgaben. Der Auftraggeber, also die deutsche Familie, zahlt dafür einen vereinbarten Betrag an das ausländische Unternehmen.

Die Vermittlung erfolgt in der Regel über eine deutsche private Vermittlungsagentur. Diese übernimmt die Kommunikation zwischen dem deutschen Haushalt und dem ausländischen Unternehmen. Sie führt zum Beispiel den Schriftverkehr durch, nimmt Beschwerden entgegen und organisiert den Personalwechsel. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an, die häufig einen gesonderten Vertrag erforderlich machen.

Das Entsendemodell wird von Pflegebedürftigen und Angehörigen oft favorisiert, weil es als einfacher erscheint und sämtliche Arbeitgeberpflichten entfallen. In Urlaubs- und Krankheitszeiten wird zudem für eine Vertretung gesorgt. Dennoch ist bei diesem Modell einiges zu beachten:

  • Trotz der Anstellung im Heimatland gelten für die ausländische Betreuungskraft die Mindeststandards des deutschen Arbeitsrechts, d. h., es muss der Mindestlohn gezahlt und es müssen Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub nach deutschem Recht eingehalten werden.
  • Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich unbedingt vergewissern, dass die Haushaltshilfe im Ausland sozialversichert ist. Als Nachweis gilt die sogenannte A1-Bescheinigung. Diese sollte bei Arbeitsbeginn im Original vorgelegt und dem deutschen Haushalt als Kopie ausgehändigt werden.
  • Wird die Betreuungskraft für länger als zwei Jahre in den Haushalt entsendet, ist sie nach Ablauf der Zweijahresfrist nach deutschen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu beschäftigen.

Vermittlungsagenturen – darauf sollten Sie achten

  • Wie lange ist die Agentur schon auf dem Markt? Bringt sie ausreichend Erfahrung und einen ausreichend großen Mitarbeiterpool mit?
  • Führt die Agentur eine kostenlose, unverbindliche Beratung durch?
  • Ist die Agentur kurzfristig erreichbar und ruft bei Nichterreichbarkeit zeitnah zurück?
  • Unterbreitet die Agentur Ihnen mehrere Personalvorschläge zur Auswahl?
  • Werden Ihnen vorab Muster-Dienstverträge zur Verfügung gestellt?
  • Sind die Vertragsinhalte mit dem deutschen Arbeitsrecht konform?
  • Wird Ihnen die schnellstmögliche Vorlage und Kopie einer A1-Bescheinigung bestätigt?
  • Steht die Agentur Ihnen auch nach Beschäftigungsbeginn weiterhin zur Verfügung?
  • Gibt es die Möglichkeit, den Vertrag auch kurzfristig problemlos zu kündigen oder zeitlich auszusetzen, beispielsweise bei einem Klinikaufenthalt?

Ihre Barmer Leistungen im Pflegefall

Bei einem Pflegefall ist es wichtig, einen starken Gesundheitspartner zu haben. Barmer-Mitglieder profitieren von vielen Leistungen bei der Pflege.

Barmer-Pflegeleistungen

Was kostet eine legale Pflegekraft und wo gibt es Rat und Hilfe?

Wer sich für die Beschäftigung einer osteuropäischen Haushaltshilfe entscheidet, hat also zwei legale Möglichkeiten, diese zu organisieren. Welche passender ist, kann nur individuell entschieden werden. Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine einzige Betreuungskraft mit dem deutschen Arbeitsrecht nicht vereinbar ist – egal nach welchem Modell.

In diesem Fall ist eine zusätzliche Unterstützung durch die Angehörigen oder professionelle Pflegepersonen notwendig. Auch kann eine zusätzliche Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung eine Lösung sein.

Vor der Entscheidung für eine osteuropäische Betreuungskraft sollten sich Interessierte von ihrer Pflegekasse oder einer Beratungsstelle, z.B. einem Pflegestützpunkt, beraten lassen. Vielleicht tun sich im Gespräch mit der beratenden Person noch ganz neue Optionen auf.

Schwarzarbeit vermeiden

Noch immer wird ein großer Anteil ausländischer Betreuungskräfte „schwarz“ in Privathaushalten beschäftigt. Die Beschäftigten haben keinen Arbeitsvertrag und die Arbeitgeber entrichten keine Steuern und keine Sozialabgaben für sie. Jedoch: Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen hat. Wer Schwarzarbeit in Anspruch nimmt, muss damit rechnen, Steuern und Sozialabgaben nachzahlen zu müssen.

Auch können hohe Geldbußen verhängt werden. Noch unkalkulierbarer ist der Schaden bei einem Arbeitsunfall oder einem Schaden, den die Betreuungskraft verursacht hat: Ist die Beschäftigte nicht bei der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung angemeldet und ist keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, können die Kosten immens sein.

Literatur

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