Patientenrecht

Wahlleistungen im Krankenhaus - kostenpflichtige Möglichkeit zusätzlicher Leistungen

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Bei einer Krankenhausbehandlung werden unter Umständen zusätzlich zu den "allgemeinen Krankenhausleistungen" auch Wahlleistungen angeboten.

Dazu gehören neben einer Chefarztbehandlung und der Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer auch Angebote wie beispielsweise Telefon und Fernseher am Bett oder Restaurantessen.

Zusätzlich privat Versicherte sollten vorher mit ihrem Versicherer klären, welche Wahlleistungen übernommen werden. Auch ohne private Zusatzversicherung können Wahlleistungen in Anspruch genommen werden. Allerdings müssen die Kosten dafür dann selbst getragen werden. Das Krankenhaus ist verpflichtet, auf zusätzliche Kosten, die für Sie durch Wahlleistungen entstehen können, hinzuweisen.

Die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen werden unmittelbar zwischen dem Krankenhaus und der Barmer abgerechnet.

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