Bei einer Krankenhausbehandlung werden unter Umständen zusätzlich zu den "allgemeinen Krankenhausleistungen" auch Wahlleistungen angeboten.
Jede Ärztin und jeder Arzt geht mit der Kassenzulassung die Verpflichtung ein, alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zu behandeln.
Als Versicherte der Barmer können Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt frei wählen.
Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, darf die Ärztin/der Arzt Sie nicht unnötig lange warten lassen.
Gesetzlich Versicherte müssen für einige Leistungen Zuzahlungen leisten, beispielsweise den Eigenanteil für Medikamente oder Krankenhausbehandlung sowie bei Heilmitteln und Hilfsmitteln.
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