Die Verjährungsfrist beginnt am Schluss des Jahres, in dem die Patientin oder der Patient von dem Behandlungsfehler erfahren hat.
Ein vertrauensvolles Verhältnis und eine offene Verständigung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person für den Fall bevollmächtigen, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen können.
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