Patientenrecht

Selbstbestimmungsrecht - entscheiden Sie persönlich nach einer ausführlichen Aufklärung

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Ohne Ihre Einwilligung darf in der Regel keine Untersuchung oder Behandlung, zum Beispiel Operationen, Injektionen, Bestrahlungen, Verabreichung von Medikamenten, durchgeführt werden.

Deshalb müssen Ärzte und Therapeuten Sie zuvor umfassend und verständlich informieren und beispielsweise über Erfolgsaussichten, Risiken und mögliche Alternativen Auskunft geben.

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