Bei der Behandlung Sterbender hat die Ärztin/ der Arzt das Selbstbestimmungsrecht und die Würde der Patientin/des Patienten zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass dieser Ratgeber nur der allgemeinen Information dient und nicht der Beratung bei einem individuellen rechtlichen Problem.
Die Regelversorgung umfasst im Krankheitsfall alle Behandlungsmaßnahmen, die medizinisch notwendig sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist.
Bei Röntgen- und Ultraschallaufnahmen gilt grundsätzlich das Recht auf Einsicht, nicht auf Herausgabe, weil diese Eigentum der Ärztin beziehungsweise des Arztes sind.
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