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Patientenrecht

Patientenverfügung - verfassen Sie Ihren medizinischen Willen

Lesedauer unter 1 Minute

Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Wozu braucht man eine Patientenverfügung? 

Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen nach Ihrem Willen getroffen oder nicht getroffen werden sollen, wenn Sie in eine Situation geraten, in der sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können (Einwilligungsfähigkeit).

Was muss ich bei der Patientenverfügung beachten? 

Die Patientenverfügung sollte möglichst eindeutig und (hand-)schriftlich abgefasst sein, mit Ortsangabe, Datum und Unterschrift versehen und regelmäßig aktualisiert werden. Lassen Sie die Patientenverfügung möglichst auch von Zeugen aus Ihrem unmittelbaren Lebensumfeld unterschreiben. Sie können darin Vertrauenspersonen benennen oder Ihre Ärztin bzw. Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Unterdessen sollte die Patientenverfügung an einem Ort aufbewahrt werden, wo Ihre nächsten Angehörigen bzw. Ihre Vertrauenspersonen sie im gegebenen Fall finden können.

Bei einer Patientenverfügung ist die Ärztin bzw. der Arzt verpflichtet, im Einzelfall zu prüfen, ob die konkrete Situation derjenigen in der Patientenverfügung entspricht, und ob der dort geäußerte Wille noch aktuell ist. Das trifft auch in Notfällen oder für sterbende Menschen zu (Mutmaßlicher Wille).

Gibt es eine Mustervorlage für die Patientenverfügung? 

Um eine individuelle Patientenverfügung zu erstellen, stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine ausführliche Formulierungshilfe mit Textbausteinen zur Verfügung. Sie können diese Anleitung auf der Seite des Ministeriums als Word- oder PDF-Dokument kostenfrei runterladen und dann Schritt für Schritt bearbeiten. 

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